tür eingetreten von polizei
der pflegedienst konnte nicht in die wohnung des pflegebedürftigen und hat die polizei gerufen, weil niemand die tür öffnete haben die beamten die tür eingetreten und fanden die person tot vor. wer muss für diesen schaden haften.
6 Antworten
Die Erben bleiben auf den Kosten der neuen Tür sitzen. Die Polizei hat vollkommen richtig gehandelt. Wenn Gefahr für Leib und Leben besteht oder wenn die Gefahr besteht das beweismittel vernichtet werden, dürfen sie auch ohne Durchsuchungsbefehl die Tür eintreten.
Es gibt aber keine Erben, weil alle ausgeschlagen haben. Und nu?
Wenn keine Versicherung bestand, ich nehme an Mietwohnung (sonst muß zwangsweise eine Versicherung bestehen) kann eventl. die Gebäudeversicherung des Vermieters dafür aufkommen, aber das liegt ganz alleine am Vertragsabschluss AGVB L.G.
Die Polizei auf gar keine Fall. Die muß rasch handeln, weil anzunehmen war das der Pflegebedürftige in Not war. Den Schaden bezahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Pflegbedürftigen. Ohne Auftrag dessen, weil Notsituaton. Das kann auch passieren, wenn ein Kind oder ein Hund in einem Auto sind und vom Fahrer vergessen worden sind. Zwecks Rettung darf dann die Scheibe eingeschlagen werden.
Auf jedenFall nicht die Polizei, da Not im Verzug war, hatten sie das Recht. Vielleicht die Versicherung, eunfachmännisch mal nachfragen....und wenn ihr Pech habt, dann bleibt ihr auf den Kosten sitzen.
ach du... okay...nicht die Polizei nicht die person... ich glaube die Versicherung....
Das könnte je nach dem sogar über die KK bezahlt werden...
dann sollte man sich doch einmal mit dem Eigentümer des Hauses unterhalten, ob seine Versicherung es übernimmt.
Ansonsten bleibt es ja zunächst ohnehin der Schaden beim Eigentümer hängen, der dann versuchen kann sich die Instandsetzungskosten von den Erben des Verstorbenen wieder reinzuholen.
es gibt keine erben,weil das erbe ausgeschlagen wurde.
eine versicherung hatte der verstorbene nicht. und nun?