Wer bezahlt bei Sachbeschädigung an Wohnungstür?
In der Silvesternacht hat jemand durch eine Auseinandersetzung auf der Straße ca. eine halbe Stunde später bei uns an der Wohnungstür gestanden und da wie wild vorgehämmert. Wir haben aus Angst nicht auf gemacht und haben gewartet bis der Mann weg war.
Gegen 13 Uhr haben wir den Schaden an der Tür begutachten können und haben festgestellt, dass das Türschloss am Türrahmen verbogen und eingerissen ist, weshalb wir die Tür zwar schließen aber nicht abschließen können.
Da wir unter Schock standen hatten wir nicht direkt die Polizeit eingeschaltet, sondern den Vorall lediglich der Vermieterin geschildert. Sie meint, sollte der Schadensverursacher nicht erreichbar sein (Name ist bekannt) bleiben wir vorerst auf dem Schaden sitzen. Nun gehen wir aber davon aus, dass die Vermieterin den Schaden bezahlen muss, da es ihr Eigentum ist. Wer hat also Recht?
4 Antworten
Wir haben aus Angst nicht auf gemacht und haben gewartet bis der Mann weg war.
Warum habt ihr nicht die Cops gerufen?
Wer hat also Recht?
Grundsätzlich gehen Schäden an der Mietsache im Innenverhältnis zum Vermieter immer zu Lasten des Mieters, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde, die dem Mieter zuzuordnen sind. Der Mieter muss sich dann im Außenverhältnis versuchen durch den Verursacher schadlos zu halten.
Ob das hier der Fall ist, ist aber fraglich. Es war kein Gast von euch nehme ich an.
Involviert eure Haftpflichtversicherung.
Ist die Wohnungstür auch Haustüre?
In einer guten Gebäudeversicherung sollte der Einbruchversuch oder auch Vandalismus am Objekt mitversichert sein. Ferndiagnose hier natürlich unmöglich.
Also die vermieterin muss erstmal nicht für den Schaden aufkommen, sondern der Verursacher
Dann soll der Eigetümer haften?
Eigentlich müsste der Verursacher zahlen, wenn ihr seinen Namen kennt würde ich ihn darauf ansprechen und ggf. wegen Sachbeschädigung anzeigen.
Ansonsten eure Hausratversicherung fragen (sofern ihr eine habt)
Du nimmst deine Türen mit wenn du umziehst?
Ansonsten handelt es sich hier ehr nicht um Hausrat.
zudem muss ich noch dazu sagen dass nur die vermieterin den namne kennt, uns wurde er nicht gesagt
Ja wir haben sowohl eine hausrat als auch eine haftpflicht, ich hab mich aber gefragt welche eintreten würde und ob das überhaupt ginge
Wieso sollte der Mieter dafür haften? Blödsinn.
Der Verursacher haftet gegenüber den Eigentümer, also dem Vermieter. Ist das Problem des Vermieters, wenn der nicht zu ermitteln ist.
und wenn dieser nicht zu erreichen ist und sich weigert mit der vermieterin in kontakt zu treten?