Können bereits existierende Rentenpunkte sinken?
Eine Bekannte von mir hatte im Jhar 2010 genau 7,4505 Rentenpunkte. Dann bekam sie bis 2016 keine Infos mehr von der DRV. Im Jahr 2016 hatte sie dann nur noch 4,3710 Punkte. im Jahr 2017 stiegen die Punkte dann wieder auf knapp über 5 Punkte. Die Beschäftigungszeit war die ganze Zeit gleich=75%. Ist auch nix in dieser Zeit passiert. Ist das möglich? Oder ist der DRV da ein grober Fehler unterlaufen?
7 Antworten
Einmal erreichte Rentenpunkte verliert man höchstens bei einem Versorgungsausgleich.
Für jedes einzelne Jahr wird das Einkommen des Versicherten mit dem Durchschnitt aller anderen versicherten verglichen.
Da sich diese Jahressummen hinterher nicht verändern, können mit jedem weiteren Jahr nur Punkte dazu kommen.
Hallo,
bisher war eine gesetzliche Regelung um die Jahrtausendwende schädlich,
die Kürzung der Schul-und Ausbildungszeiten.
Ansonsten können Entgeltpunkte durch Scheidungen (Versorgungsausgleich) gekürzt oder erhöht werden, durch Höherbewertungen von eigenen oder adoptierten Kindern (Mütterrente) oder nach Klärung von rentenrechlichen Zeiten (Kontenklärung).
Beste Grüße
Dickie59
Hallo tauchfabrik1982,
Sie schreiben:
Können bereits existierende Rentenpunkte sinken?Eine Bekannte von mir hatte im Jhar 2010 genau 7,4505 Rentenpunkte. Dann bekam sie bis 2016 keine Infos mehr von der DRV. Im Jahr 2016 hatte sie dann nur noch 4,3710 Punkte. im Jahr 2017 stiegen die Punkte dann wieder auf knapp über 5 Punkte. Die Beschäftigungszeit war die ganze Zeit gleich=75%. Ist auch nix in dieser Zeit passiert. Ist das möglich? Oder ist der DRV da ein grober Fehler unterlaufen?
Antwort:
Wenn in einer neuen Rentenberechnung alle Zeiten und Beiträge auf den Prüfstand kommen, dann kann es in der Praxis durchaus vorkommen, daß es im Nachhinein zu einer Kürzung oder zu einer Erhöhung kommt!
Auch durchgeführte Scheidungsverfahren mit einem Versorgungsausgleich werden sich auf die Rentenpunkte negativ auswirken!
Das A&O bei der ganzen Sache, das ist Ihr gesamter Versicherungsverlauf!
Jeder einzelne Beitragsmonat zählt im Endeffekt!
Diesen Versicherungsverlauf können Sie auf Antrag bei der DRV erneut auf den Prüfstand stellen lassen!
Stichwort:
Antrag auf Kontenklärung mit aktueller Rentenauskunft!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ist sie in der Zwischenzeit geschieden worden??? Das wäre eine Erklärung. Wenn nicht, sollte sie einen Termin bei der Rentenberatung machen und sich das erklären lassen. Geht am besten persönlich.
Hat sie sich scheiden lassen?
Rentenpunkte können nicht sinken, höchstens der Wert von jedem einzelnen Punkt.