Strafzettel wegen Parken ohne Parkschein ob wohl man im Auto war?
Hallo zusammen, mir ist vor einer knappen Stunde in der Bergstadt Marienberg etwas sehr merkwürdiges wiederfahren. Da mein Vater 71 Jahre ist, Gebehindert und daher nicht mehr selbst zum Arzt fährt fahr ich Ihm. Als ich heute auf Ihm gewartet habe, stellte ich mich mit meinen Auto in einer Parklücke nicht weit von der Arztpraxis. Die Parkplätze sind Parkscheinpflichtig. Da ich aber einen Anruf von meinen Vater bekommen hatte, dass er fertig sei, blieb ich im Auto sitzen und habe keinen Parkschein gezogen, da ich ja nur noch auf meinen Vater wartete. Nach kurzer Zeit wurde ich von einer Dame des Ordnungsamts Marienberg angesprochen, dass ich mir einen Parkschein holen sollte, da ich auf einen Parkplatz stände. Ich sagte zu Ihr, dass ich nur auf meinen Vater warten würde und im Auto hinter den Lenkrad sitzen bleiben würde. Sie beharrte aber darauf dass ich ein Parkschein holen sollte. Daraufhin habe ich mein Auto angelassen und es ca. 1m vorgefahren. Ca. 2Min später kam die Dame des Ordnungsamtes zurück und verpasste mir einen Strafzettel und fotografierte mein Auto. Nun meine Frage, soweit ich mich noch richtig erinnere, habe mal in den von mir besuchten Fahrschulen, und dass waren 3, Motorrad, Pkw und Lkw bei der Bundeswehr, gelernt, Parken ist, wenn man das Fahrzeug länger als 3 Minuten verlasst und nicht direkt auf dieses einwirken kann. Da ich aber mein Auto nicht verlassen hab, und mein Auto auch immer hin und her bewegt habe, habe ich nicht geparkt sondern nur gehalten. Ist meine Auffassung richtig oder falsch??? Weiterhin habe ich nach Erhalt des Strafzettel festgestellt, dass das Auto hinter mein kein Strafzettel bekommen hat, obwohl es kein Parkschein hatte, keiner im Auto war, keine andere Parkberechtigung hatte und zu dem vor einer Hauseinfahrt auf einer Sperrfläche stand. Es kommt mir vor, als man der Willkür der Damen des Ordnungsamts Marienberg ausgeliefert ist und diese nur noch auf eintreiben von Geld angewiesen sind oder besteht noch Gerechtigkeit??? Meldet Euch mal dazu, Gruß Gerd
10 Antworten
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Offensichtlich hast Du dort länger als 3 Minuten gestanden, somit hast Du geparkt, auch wenn Du im Auto sitzen geblieben bist.
Das Du das Auto bewegt hast ändert nichts an der Situation, denn Du hast das auf immer der selben Parkfläche getan die somit für andere nicht nutzbar war.
soweit ich weiß darf man 10 minuten sein auto stehn lassen ohne nen parkschein zu haben weil du dann nur "hältst" und nicht parkst. ab 10 min brauch man nen parkschein. so hat des mir mal so ein futzi wo strafzettel verteilt erklärt
Auto auch immer hin und her bewegt habe, habe ich nicht geparkt sondern nur gehalten. Ist meine Auffassung richtig oder falsch
FALSCH, du parkst, wenn du länger als 3 Minuten HÄLTST, das hat nichts mit dem Verlassen des Fahrzeugs zu tun! Und einen halben Meter vor und zurück ist keine Bewegung, du hättest die Parklücke komplett verlassen müssen...
Hallo has69an,
§12 STVO Absatz 2: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Jedoch würde ich an Deiner Stelle trotzdem einen Anwalt hinzuziehen. Denn bei (beweisbarer) Willkür und Auslosung, wer ein Knöllchen bekommt und wer nicht, musst Du trotz Ordnungswidrigkeit nicht zahlen.
Gruß Kira-Bianca
Wenn man eine Ordnungswidrigkeit begeht ist es nicht relevant das das Andere auch gemacht haben.
Oh doch! Es gab schon mehrere Gerichtsurteile, dass bei eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten dieses Recht dann auch auf alle angewendet werden muss. Nur ist das Problem dabei, eine Willkür zu beweisen.Denn wenn man keinen Zeugen als BeifahrerIn hatte, bleiben nur mögliche Zeugen auf der Straße. Doch sofern man diese überhaupt ausmacht, wird wohl kaum jemand darauf geachtet haben, was die Politesse genau gemacht hat. Aber vielleicht hat die Szene doch irgendwer länger beobachtet (Ladenbesitzer auf Kunden wartend; Lokalität, wo einer der Gäste es gesehen hat, der sich auch noch ermitteln lässt o. ä.)
Da das Knöllchen hier berechtigt war, müßte man also beweisen, dass die Dame bewusst und absichtlich bei anderen für diesen Verstoß KEIN Knöllchen ausgestellt hat. Nur so läßt sich Willkür beweisen. Das wird wohl schwer.
Du Armer. Solche Probleme hab ich in Marienberg auch immer mal. Melde die Dame ganz einfach beim Ordnungsamt und schildere die Situation. Wenn Du dann noch Zeugen hättest für die ganze Angelegenheit wäre das günstig. ICH hab da ganz unformell aufm Ordnungsamt schon mit der Faust aufn Tisch gehauen und gesagt, dass man mich nicht zwingen kann die leeren Stadtkassen zu füllen, obwohl ich mir gar nichts zu schulden kommen lassen habe.
Viel Glück beim Versuch :-)
... und wieviel haben Sie für dien verbalen Ausfall zahlen müssen?
gar nichts Schelm - weil ich dabei nicht zu ausfallend wurde ^^
Und mit welchem Ergebnis auf den Tisch gehauen? Das Ordnungsamt ist hier nämlich im Recht.
Du kennst Marienberg nicht Franticek - wer die Zustände da nur einmal mitgemacht hat, der weiß dass die Stadt mit unfairen Mitteln versucht ihre leere Stadtkasse zu füllen ....
Sicher nicht...