Wenn man nicht zur Berufsschule geht, muss man nur Bußgeld zahlen? oder was passiert noch?
Wenn man dazu verpflichtet ist, die Berufsschule (auch wenn man keine Ausbildung hat) 1 Jahr lang besuchen zu müssen, und man einfach nicht hin geht, muss man monatlich nur Bußgeld zahlen? Oder wird das Jugendamt eingeschaltet? Oder kommt die Polizei zu einem heim??
7 Antworten
muss man monatlich nur Bußgeld zahlen? Oder wird das Jugendamt eingeschaltet? Oder kommt die Polizei zu einem heim??
Kann alles drei passieren, wenn Du noch einer Schulpflicht unterliegst. Je nachdem wie kooperativ Du bzw. Deine Eltern sich zeigen.
https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/unentschuldigtes-fehlen.aspx
Ab dem 18. Lebensjahr ist die Schulpflicht nicht mehr durchsetzbar, da passiert nichts. Aber bei unter 18-Jährigen ist das nicht so einfach. Da musst du bzw. deine Eltern mit saftigen Bußgeldern rechnen und auch damit, dass du von der Polizei zur Schule bebracht wirst.
Kommt aufs Bundesland an. In vielen Bundesländern gilt die Schulpflicht 12 jahre lang und das unabhängig vom Alter.
Wenn Du Schulpflichtig bist( je nach Bundesland 12 Jahre oder bis Du 18 bist), musst Du bzw. Deine Eltern Bußgelder bezahlen.
Wenn das ganze zu weit gehtm kann es dazu führen, dass Deine Eltern das Sorgerecht verlieren.
Soll auch schon vorgekommen sein, dass welche jeden morgen von der Polizei zur Schule eskortiert wurden.
Nein, die Polizei hat Besseres zu tun, als dafür zu sorgen, dass Du zur Schule gehst. Ein Bußgeld steht am Ende einer ganzen Reihe von Maßnahmen, die mit Gesprächen beginnen. Dann kommen Verwarnungen und ein eventuelle Rauswurf aus der Schule. Vermutlich wäre das aber ganz in Deinem Sinne. Bis es zu einem Bußgeld kommt, ist das Jahr vermutlich um.
Wenn Du noch zur Regelschule gingest, wäre es vermutlich etwas anderes. Es gibt aber kein einheitliches Vorgehen. Das hängt immer von den zuständigen Leuten vor Ort ab. Zunächst müsste die Berufsschule ja erst mal eine Meldung an die zuständige Behörde machen.
Gruß Matti
Wenn Du schulpflichtig bist, können je nach Bundesland Bussgelder auch bis zu sechsmonatige Freiheitsstrafen möglich.
... und die Schulpflicht endet nicht mit dem 18. Lebensjahr!
Das mit der Schulpflicht ist abhängig vom Bundesland. Bei einigen endet diese tatsächlich mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei den meisten sind es aber 12 Jahre Schulbesuch, egal wie alt man ist.