Kind U14 schwänzt Schule - wer zahlt Bußgeld
Kind U14 schwänzt regelmäßig Schule trotz hinbringen morgens zur Schule seitens der Eltern. Es haut danach wieder ab.
Sozialarbeiter der Schule/Jugendamt/Lehrer wissen darüber Bescheid.
Klassenlehrer gibt das nun ans Ordnungsamt weiter und Eltern müssen idR nun zahlen. Da das Kind aber gebracht wird durch die Eltern besteht da überhaupt eine Grundlage für ein Bußgeld seitens des Ordnungsamtes?
6 Antworten
Für mich stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen überhaupt ein Bußgeld verhängt wird. Wenn die Eltern nachweisen können, dass sie der absurden Forderung nachgekommen sind und ihr Kind regelmäßig in die Schule gebracht haben.
Wenn tatsächlich ein Bußgeldbescheid ergeht, dann an die Eltern. Eine wahrscheinlichere Vorgehensweise wird die des teilweise entzogenen Erziehungsrechts sein. Die Eltern bekommen eine Person an die Seite gestellt, die sich um die Erfülling der Schulpflicht kümmert. Das ist zwar nicht weniger absurd als die Schulpflicht selbst, wird aber so immer mal wieder praktiziert.
Gruß Matti
Naja, die Alternative wäre, dass die Eltern gleich das Sorgerecht verlieren und das Kind dann z.B. in ein Kinderheim muss. Traurig, dass die Eltern es nicht geschafft haben ihrem Kinde gewisse Werte und Erziehung zu vermitteln, so dass so etwas nicht vorkommt. Falls es an den Mitschülern, Lehrer liegt, sollte über einen Schulwechsel nachgedacht werden.
Ja die Eltern müssen Bußgeld bezahlen
Wann wird ein Bußgeld verhängt?
Bei Ordnungswidrigkeiten kann ein Bußgeld nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht verhängt werden. Ordnungswidrig handelt unter anderem, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- als Eltern der Verpflichtung zur Anmeldung zum Schulbesuch nicht nachkommt,
- als Eltern, als Ausbildender oder als Arbeitgeber nicht dafür sorgt, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt,
- als Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht in der Sekundarstufe I oder II nicht erfüllt.
z.B.
http://www.kreis-mettmann.de/Schule-Bildung/Sch%C3%BCler/Schulpflicht-Bu%C3%9Fgeld/index.php?object=tx|2023.1116.1&NavID=2023.576
das heißt die Eltern müssen dafür sorgen, dass das Kind im Klassenzimmer sitzt und bis zum Schulschluß dableibt ....
wenn es zwar gebracht wird aber nicht dableibt, ist das nicht erfüllt ....
dann sollte man aber auch dringend Erziehungshilfe suchen .....
Ja, denn das Kind ist ja nicht in der Schule. Die Eltern müssen dann ihre Erziehungsmaßnahmen über das bloße "Zur Schule bringen" ausdehnen und sicherstellen, dass das Kind zur Schule geht und dort auch bleibt.
Wenn die Eltern es anders nicht gelöst bekommen, dann ja. Wer soll denn sonst sicherstellen, dass die Kinder in die Schule gehen, wenn nicht die Eltern?
Also ist es seitens des Gesetzes durchaus zumutbar das die Eltern während der gesamten Schulzeit sprich früh morgens bis nachmittags über Jahre hinweg an der Seite ihres Kindes innerhalb der Schule wachen.