Mit 18 Bußgeld wegen Schuleschwänzen?
Hallo, meine Frage: Ich bin diesen Monat 18 geworden. Könnte sofort eine Vollzeit Arbeitsstelle bekommen und dort nächstes Jahr meine Ausbildung beginnen. Seit August diesen Jahres besuche ich einmal wöchentlich eine Berufsschule, da ich keine Ausbildung gefunden habe. Ich hab einen Realschulabschluss und ein relativ gutes Zeugnis. Jetzt wollte ich die Schule abbrechen, da ich lieber arbeiten gehen würde, aber die Schule meint ich muss das Jahr zu ende machen und wenn ich nicht komme droht mir ein Bußgeld. Dürfen die das überhaupt noch, da ich ja schon 18 bin und nicht mehr schulpflichtig bin ?
5 Antworten
Die korrekte Antwort ist übrigens: Du musst bei der Bezirksregierung, die für deine Schule zuständig ist, einen Antrag auf Erlassen der Schulpflicht stellen. Wenn du das damit begründest, dass du ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen bist (also mehr als 400 EUR/Monat verdienst), wird die Bezirksregierung das genehmigen.
Alle anderen Aussagen, die Schule macht schon nix, die können dir nix etc. sind Quatsch.
Ich muss mich korrigieren!!!!!
Ich habe im Schulgesetz nachgelesen: Du hast die Schulpflicht deine 10 Jahre zu füllen. Wenn du Anschließend keine Ausbildungsstelle hast und dich an einem Berufskolleg anmeldest, bist du gezwungen das Schuljahr in dem du 18 geworden bist zu beenden.
Das würde auch gelten wenn du ein freiwilliges soziales Jahr machen würdest, das müsstest du beenden weil das deine Schul und weiterbildungspflicht bis zum 18 lebensjahr geltend macht. Du bist gezwungen solange Bildungsmaßnahmen zu machen bis du das jahr in dem du 18 wirst abschließt . dann kannst du dich nach beendigung des schulajhres abmelden. wenn eine ausbildung dazwischen kommt kannst du dich mit einem unterschriebenen ausbildungsvertrag abmelden, solange die ausbildung im selben schuljahr beginnt.
die Schule meint das geht nicht
Meinen ist nicht Wissen!
Wie ich Dir schon in meiner Antwort geschrieben haben, sollten sie Dir den passenden Paragrafen des Schulgesetzes zeigen!
Das kann übrigens in jedem Bundesland anders sein!
Den passenden Paragrafen habe ich mir schon selbst rausgesucht. Ich möchte nur wissen ob ich ein Bußgeld bekomme, wenn ich nicht hingehe. Denn darüber habe ich bis jetzt noch nichts gefunden.
wenn du deine 10jahre schule voll hast, dann können sie dir glaube (ich kann es nicht zu 100% sagen) nicht verbieten das du das jahr beendet must. bin jetzt 12klasse abitur, bis jetzt habe ich schon paar dinge erlebt wo es auch egal war. sind einfach welche mitten im jahr von schule zur schule gewechselt. raus geflogen. 8te klasse abgang (2mal sitzen geblieben). einfach aufgehört (hatten die 10jahre schule voll). von abi zu fachabi gewechselt oder sich einfach für eine ausbildung entschieden.Wieso sollte es nicht möglich sein? Manche schule sind aber so gestrickt das die eltern doch noch ein wort mit zureden haben, wenn ein schüchler einfahc sagt (auch wenn er voll jährig ist) er hört aufg mit den abi dann rufe sie deine eltern an und es muss on den eltern, schüler und direktor unterschrieben udn beredet werden.
Vielen Dank für deine Antwort :) Ich habe mittlerweile schon 12 Jahre schule hinter mir, da ich einmal in der Grundschule sitzen geblieben bin. Wenn ich einen Ausbildungsvertrag für dieses Jahr hätte, dann wär das kein Problem meinte die Schule. Meine Eltern sind beide mit der Sache einverstanden. Da dieses Jahr Schule mir nichts bringen wird. Aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich mit 18 noch ein Bußgeld bekommen kann, weil ich nicht in die Schule komme.
LG emma
Aus welchem Bundesland kommst Du denn! Siehe dort selber ins Gesetz. Mit Meinungen, Vermutungen und Vorstellungen kommst Du nicht weiter!
Ich komme aus Nordrhein Westfahlen. Ich habe mir alles schon ein paar mal durchgelesen. Aber da steht nichts darüber was passiert wenn ich nicht hingehe. Ich möchte nur wissen ob ich dann ein Bußgeld bekomme oder nicht.
ich komme aus brandenburg, und die schulen bei uns haben in der regel nix dagegen wenn wir das jahr abbrechen und dafür eine lehre/ ausbildung beginnen. und das mit bußgeld habe ich noch nie erlebt, wir hatten auch schon mal paar schwänzer bei uns in der klasse die immer 7-8h ausfallen lassen und öfter mal 1 u.2 ab und zu auch den ganzen tag oder mitten drin wenn wir ein test geschrieben haben. nach über 130fehlstunden und 20fehltage karm erst die polizei in der letzten woche und alles sowas. strafe musste er nicht bezahlen. karm aber 1 oder 2 manung von der schule und er bekarm anruffe und musst zum schulsozial arbeiter. aber zahlen nix.
Wenn ich eine Lehre/Ausbildung beginnen würde, wäre das auch kein Problem. Aber da ich ganz normal Arbeiten möchte, haben die was dagegen. Waren die schon 18 oder noch dadrunter ?
teisl teils, paar ja andere wieder rum nicht
Hallo emma!
Dann bitte doch "die Schule" einmal darum, Dir den entsprechenden Passus im Schulgesetz zu zeigen.
Wie Du schon bemerkt hast, bist Du mit dem 18. Lebensjahr nicht mehr schulpflichtig. Du musst Dich aber ordnungsgemäß schriftlich von der Schule abmelden und nicht einfach dem Unterricht fernbleiben.
Gut, wenn Du im nächsten Jahr eine Ausbildungstelle hast. Besser ist es trotzdem, wenn Du das Schuljahr beendest. Du lernst etwas und hast einen schöneren Lebenslauf.
LG
;-)
Mal was anderes. Versuche doch, noch in diesem Jahr den Ausbildungsplatz zu bekommen. Das ist auch für Späteinsteiger noch möglich.
Hallo Billdung,
abmelden habe ich schon versucht, bringt nichts. Da ich nur 1 mal wöchentlich zur Schule gehe, den ganzen Stoff schon hatte und keinen weiteren Abschluss oder dergleichen bekomme. Sehe ich keinen Sinn dort weiterhin hinzugehen.
LG emma
Du schreibst einfach selber eine Abmeldung. Mit Anschrift, Absender, Datum und Unterschrift und schickst sie mit der Post zur Schule. Gut wäre es, wenn Du Dir vorher die passenden Paragrafen aus dem Schulgesetz suchst und einfügst.
Wenn die Berufsschule nur 1 x wöchentlich ist, kannst Du dennoch an den restlichen Tagen arbeiten gehen.
Über Sinn und Unsinn kann man diskutieren - aber selbt das macht keinen Sinn! ;)
Aus welchem Bundesland kommst Du?
" Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. " Das habe ich im Schulgesetz gefunden. Über ein Bußgeld habe ich bisher nur gelesen, dass solches nur bei den Erziehungsberechtigten der 14-18 Jährigen verlangt werden kann.
Nordrhein Westfahlen
Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.
Das wäre doch dann eine Möglichkeit!
Über ein Bußgeld habe ich bisher nur gelesen, dass solches nur bei den Erziehungsberechtigten der 14-18 Jährigen verlangt werden kann.
Und wenn Du einfach wegbleibst, befürchtest Du ein Bußgeld? Nun, wenn das im Gesetz nicht steht, wirst Du es auch nicht erhalten dürfen.
Die Rechtslage besagt, dass keine Schulpflicht nach dem 10 Schuljahr mehr besteht. Du kannst dich ordnungsgemäß von der Berufsschule abmelden und wenn sie das nicht akzeptieren, legst du einen Ausbildungsvertrag und den Arbeitsvertag vor. Und sagst anschließend, dass du dich über die Rechtslage in NRW kundig gemacht hast und wenn die Schule Probleme beim Abmelden bereiten möchte, du gerne bereit bist einen Anwalt einzuschalten.
Mit einem solchen Nachdruck rechnet keine Schule. Hat bei meiner besten Freundin auch nur so funktioniert^^
Ich hoffe ich konnte helfen;)
LG Mario :)
Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Ja genau das habe ich auch im Schulgesetz gelesen. Aber ich wollte gerne wissen was passiert wenn ich der Schule fernbleibe ? Soweit ich weiß bekommen nur 14-18 jährige ein Bußgeld wegen nicht erscheinen. Abmelden habe ich schon versucht, die Schule meint das geht nicht. Meine Eltern wissen davon und sind einverstanden.