Wenn man nach einer Künd. die Schlüssel abgeben muss, ist das automatisch eine Freistellung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Von müssen kann bei einer Krankschreibung nicht die Rede sein. Das kannst nur Du selber entscheiden. Ich persönlich würde es tun, aber auch nur, wenn der Arbeitgeber mich beschi.. hat. Was viel wichtiger ist, eine Freistellung gilt nur, wenn sie ausdrücklich in der Kündigung erwähnt wird. Genauso wichtig ist, zu erfahren, wieviel Urlaubsanspruch Du noch hast, wie lange Du bei der Firma warst, ob die Kündigung berechtigtist, und ob es sich lohnt, dagegen vorzugehen. Das* Allerwichtigste* ist jedoch, dass Du Dich umgehend beim Arbeitsamt melden muss, umgehend heisst sofort, denn sonst riskierst Du eine Sperre. Ei Freund von mir hat ei9ne Sperre von einer Woche bekommen, weil er einen Tag zu spät hingegangen ist. Aber überlege Dir auch, ob vielleicht eine Klage für Dich in Frage käme.

LadyMoonlight 
Beitragsersteller
 14.12.2011, 09:28

Habe mich natürlich beim Arbeitsamt gemeldet, am selben Tag. Klagen werde ich nicht, weil es unzumutbar ist in der Firma. Ich bin froh, dass es so gekommen ist. Dann lasse ich mich vorsichtshalber bis zum Kündigungstermin krank schreiben, das ist ja kein Problem...

An alles andere denke ich, klar. War mir nur nicht sicher, ob die Krankschreibung nötig ist.

Vielen Dank.

DerHans  14.12.2011, 09:54
@LadyMoonlight

Hoffentlich findet sich kein Arzt, der dieses Spielchen mit treibt. Gott sei Dank sind Ärzte auch Arbeitgeber

chaosuli  14.12.2011, 10:15
@DerHans

super schlau. Hast Du mal die Hintergründe nachgefragt ? Wahrscheinlich bist Du CDU Wähler. Arbeitgeber dürfen alles, was ?? Lasst das kleine Volk dumm sterben. siehst Du solche Antworten kommen zustande, wenn man sich nur die eine Seite einer Medaille anschaut.

LadyMoonlight 
Beitragsersteller
 14.12.2011, 11:48
@DerHans

Du weißt gar nicht, um was es genau geht und warum die Kündigung erfolgte. Vielleicht bewältigst Du Deinen Frust einfach anders als hier Leute zu beleidigen!

LadyMoonlight 
Beitragsersteller
 14.12.2011, 12:04
@chaosuli

Danke;)

chaosuli  14.12.2011, 15:36
@LadyMoonlight

hallo, ladymoonlight, ich hoffe, der kommentar mit dem Frust gilt nicht mir (chaosuli). ich meinte nicht Dich , sondern DerHans. Sein Kommentar fand ich als Schweinerei. Der gehört wohl zu denen, die niemals dazu lernen. Ich hoffe, dass Du den kommentar vielleicht nur falsch plaziert haben.

Maximilian112  14.12.2011, 16:43
@chaosuli

wenn man sich nur die eine Seite einer Medaille anschaut

bisher hab ich nur etwas von Sozialbetrug durch den Fragesteller gelesen. Ich bin übrigens kein CDU Wähler. Und AG-freundlich erst recht nicht!

chaosuli  14.12.2011, 18:35
@Maximilian112

ich meinte den Antworter mit Namen ***DerHans*****

Maximilian112  14.12.2011, 20:06
@chaosuli

Und darauf habe ich Dir geantwortet.

Nein, das heißt, dass du klingeln musst oder aber auf jemanden warten, der einen Schlüssel hat......

DerHans  14.12.2011, 09:52

Wer pünktlich zur Arbeit erscheint, braucht in der Regel keinen Schlüssel.

Es ist durchaus nicht üblich, dass ein Arbeitnehmer den Schlüssel zur Arbeitsstelle hat. Dass der Schlüssel abgegeben wird, heißt also keinesfalls, dass du während der Kündingungsfrist nicht mehr zu arbeiten brauchst. Wenn du jetzt die Arbeit versäumst, wird die Kündigung in eine fristlose umgewandelt.

Dich "krankschreiben" zu lassen, kann ohne weiteres ebenfalls die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das sehen die Arbeitsgerichte auch so.

LadyMoonlight 
Beitragsersteller
 14.12.2011, 11:46

Da ich schon krank geschrieben war, als ich die Kündigung bekam, werde ich nun sicherlich nicht die fristlose Kündigung hinterher bekommen, weil ich noch immer krank bin. Das denke ich eher nicht.