Ist ein Deutscher verpflichtet mit der deutschen Polizei Deutsch zu sprechen?
Wenn ein Deutscher, der auch Deutsch spricht, von der deutschen Polizei angesprochen wird, wegen einer Kontrolle o.ä., ist er dann verpflichtet auch Deutsch zu sprechen? Was passiert wenn er einfach Englisch spricht und so tut als versteht er nur diese Sprache? Ist das irgendwie eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß oder so?
15 Antworten
Ein Gespräch kann nicht erzwungen werden. Bei einer Polizeikontrolle ist ein Betroffene verpflichtet Angaben zur Person zu machen. In welcher Sprache ist egal.
Welchen Sinn macht es in einer anderen Sprache zu sprechen, wenn man weis nicht verstanden zu werden? Da ist es besser gar nichtszu sagen.
Wenn du nur Englisch sprechen willst, dann musst du eben nach England gehen. Versuche dort einmal, mit der Polizei Deutsch zu reden. Voraussetzung für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Folglich musst du auch Deutsch mit der Polizei sprechen. Wenn du Ausländer bist, kannst du auch englisch oder deine jeweilige Muttersprache sprechen. Die Polizei wird dann bei Bedarf einen Dolmetscher heranziehen. Grundsätzlich gilt: Wenn die Polizei merkt, dass man sie nur verarschen will, dann wird sie halt auch eventuell kein Auge zudrücken, sondern das Gesetz mit aller Entschiedenheit anwenden.
Unsinn, wer keine andere Sprache kann, spricht sie nicht.
Wie unfreundlich willst Du mit Gästen aus dem Ausland umgehen?
Willst Du in den Urlaub? Bleib zuhause.
Du hast meine Antwort nicht verstanden. Ein deutscher Staatsbürger muss die deutsche Sprache beherrschen - Ausnahmen sollten meiner Meinung nach für Sorben und Dänen gelten. Ein ausländischer Staatsbürger ist nicht verpflichtet, die deutsche Sprache zu beherrschen. Wenn er Deutsch kann, um so besser, ansonsten wird, wenn die Kommunikation mit der Polizei nicht klappt, halt ein Dolmetscher beigezogen. Das ist auf der ganzen Welt so. Warum sollte es in Deutschland anders sein?
Das ist albern. Wozu? Um den Dicken raushängen zu lassen? Die eventuelle Konsequenz einer OWI trifft dich trotzdem. Da kannst du auch stottern und sabbern, wenn es dir gefällt.
Im übrigen schockt Englisch den Polizisten nicht. Da zieht er locker mit.
Gruß S.
Was meinst du mit Ordnungswidrigkeit? Ist es denn wirklich eine wenn man trotz deutscher Sprachkenntnisse Englisch spricht? Und was meinst du mit Stottern und Sabbern? Das ist wohl egal?
Mir geht es nicht darum die Polizei zu verärgern, sondern darum einfach immer Englisch sprechen zu wollen.
Deutsch ist zwar Amtssprache, aber ich habe ja keine Frage an die Polizei sondern im Zweifel die Polizei an mich.
Natuerlich nicht. Es gibt ja auch Deutsche, die gar kein Deutsch sprechen koennen.
Du musst auch gar nicht sprechen, und was die von Dir wollen, können die auch per Zeichensprache vermitteln, oder auf englisch (meist dann etwas lauter).
§ 23 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz:
"Die Amtssprache ist deutsch."
Und? Was hat das mit der Frage zu tun? Ist der FS ein Amt?
????????
Die Polizei ist eine Behörde. Das sollte eigentlich eine Binsenweisheit sein. Also gilt auch hier die Amtssprache.
Dann kann ja die Polizei deutsch sprechen. Der FS ist aber noch immer kein Amt. Der kann sprechen wie er will oder auch gar nicht.
Informiere dich mal: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprache
Handkuss hat Recht. Auch Polizeibeamte handeln nach den Verwaltungsgesetzen. Das Polizeigesetz ist ein Verwaltungsgesetz und gegen polizeiliche Anordnungen könntest du verwaltungsrechtlice vorgehen.
Von daher: Amtssprache ist deutsch.
Sagt Bitterkraut ja. Amtssprache gilt für den Polizisten.
Nicht nur, das gilt auch für denjenigen, der von der Polizei angehalten wird. Notfalls müsste dann ein Dolmetscher rangerufen werden, den - sollten sich die Deutschkenntnisse herausstellen - die polizeipflichtige Person bezahlt.
Weisst du, solcherart Mätzchen kenne ich. Wer meint, einen Polizisten damit zu beeindrucken, muss letztlich dafür bezahlen, ob mit Freiheit, körperlicher Unversehrtheit oder mit Geld kommt auf die Situation an.
Obwohl die Polizei oft genug Dolmetscher beauftragt, gibt es streng genommen nur einen Fall, in dem der Dolmetscher nicht vom Betroffenen bezahlt werden muss: den des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG. Und selbst diese Kosten werden im Strafverfahren zurückgefordert.
Ja, alles gut, ich bin ganz bei dir!
Ja, für gilt Amtsträger, aber nicht für Bürger. Di sind nun ml kein Amt und auch keine Amtsträger und die können reden wie ihnen der Schnabel gewachsen ist, oder auch denselben halten, wenn sie nichts sagen wollen.
Mir geht es nicht darum nicht verstanden zu werden. Die Polizei spricht ja auch Englisch. Ich möchte einfach immer nur Englisch sprechen.