Fahrverbot Führerschein abgeben - was muss ich beachten?

5 Antworten

Der Führerschein ist ein Dokument welches du nicht mit der Post verschicken solltest. Nimm den Weg in Kauf und gib ihn persönlich (gegen Quittung) ab.

laila9 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 09:55

Danke, mit der Post wäre auch die letzte Option für mich gewesen aber in den Briefen steht immer etwas drin, dass man es per Post verschicken soll.

Franticek  16.09.2015, 10:38
@laila9

Per Post als Einschreiben ist ja auch OK. Aber es gibt immer Leute, die alles besser wissen, die mehr oder weniger gegen alles sind.

Lunchalot  16.09.2015, 10:40
@Franticek

Wenn du mich damit ansprechen willst solltest du meinen Beitrag dazu nochmal lesen. Ich habe nicht geschrieben das man das nicht darf. Man "sollte" solche Dokumente nicht mit der Post schicken. Auch ein Einschreiben kann verloren gehen. Und das ist bei solchen Dokumenten ärgerlich. Denn die Rennerei hast du dann danach.

Was hast Du angestellt das Du von der Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot bekommen hast? Oder meinst Du die Bußgeldbehörde?

Bei einem Fahrverbot durch die Bußgeldbehörde wird regelmäßig die 4-Monats-Frist gewährt, d.h. Du hast ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides 4 Monate Zeit das Fahrverbot anzutreten.

Wurde ein Urteil gesprochen dann muss das Fahrverbot mit Rechtskraft des Urteils angetreten werden.

Für den Beginn des Fahrverbotes ist es entscheidend das der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt. Und hier beginnen die Probleme, denn das handhabt jedes Land, jeder Kreis unterschiedlich. Teilweise kann man den Führerschein bei jeder Polizeidienststelle abgeben, oft muss er aber auch an die Fahrverbot-verhängende Stelle geschickt bzw. dort abgegeben werden.

rudelmoinmoin  16.09.2015, 11:57

dein Beitrag ist mir auch nur bekannt

Du hast Bescheid bekommen, dass du den Führerschein für einen Monat abgeben sollst. In manchen Bundesländern kann man das nach Absprache auch bei der Polizei oder einer anderen Behörde machen. Das geht aber nicht überall. In manchen Bundesländers schickt dann die Polizei den Führerschei AUCH per Post weiter an die richtige Stelle, wobei in diesem Fall das Fahrverbot erst ab dann zählt, wenn der FS richtig angekommen ist. Bleibt er bei der Polizei in Verwahrung, dann zahlt die Frist ab Abgabe.

Das übliche ist, dass man den Führerschein an die anordnende Stelle schickt, so wie es meist vorgesehen ist. Schickt man ihn per Einwurfeinschreiben, dann zählt der Monat schon ab dem nächsten Tag, auch wenn er erst später dort ankommen sollte. Auch darauf wird im Schreiben meist hingewiesen. Vor Ende der Frist wird der Führerschein dann wieder rechtzeitig - ebenfalls per Einwurfeinschreiben - zurückgeschickt. wobei man aber dennoch erst dann wieder fahren darf, wenn die Frist vorbei ist.

Schick ihn einfach per Post. Nimm ein Blatt Papier, falte das und stecke den Führerschein dazwischen, so klappt das am besten. Dass man Dokumente nicht per Post schicken soll, das ist Blödsinn. Täglich werden zigtausende Dokumente per Post geschickt. Die Abgabe bei der Polizei ist halt schneller und einfacher, wo es akzeptiert ist.

Geh zur nächsten Polizeidienststelle und gib Ihn ab. Lass Dir das bestätigen (schriftlich). Und dann lass Dich heimfahren.

meist steht das Datum von-bis du den FS abgeben sollst, und nicht nach Wunsch, sonst wäre es ja kein "Strafe" aber nie per Post schicken 

laila9 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 10:12

Wer nimmt sich schon Urlaub vom Auto fahren :D wenn man keine Lust hat, fährt man einfach nicht

rudelmoinmoin  16.09.2015, 11:54
@laila9

>@ laila9< du widerspricht dich doch selbst, muss mal beide Sätze lesen, also ist es keine Strafe !, oder sollte sie, bei manche Fälle höher sein 8 Wochen wäre dann angebrachter, solange hast du kein Urlaub

laila9 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 10:12

1 Monat kein Auto fahren ist Strafe genug...da spielt es keine Rolle wann..

laila9 
Beitragsersteller
 16.09.2015, 09:58

Nach Wirksamkeit des Strafbefehls hat man in einem Zeitraum von 6 Monaten Zeit ihn abzugeben. Viele brauchen das Auto für Arbeit usw. Und nehm sich für die Zeit frei..

rudelmoinmoin  16.09.2015, 10:01
@laila9

dann ist/wäre es ja keine Strafe mehr, sonder "Urlaub vom FS"

Crack  16.09.2015, 10:37
@laila9

Nach Wirksamkeit des Strafbefehls hat man in einem Zeitraum von 6 Monaten Zeit ihn abzugeben.

Wo ist das so geregelt? Kannst Du das belegen?