Wenn man eine Sperrzeit von 3 monaten bekommt vom Arbeitsamt ist man verpflichtet in der Sperrzeit Bewerbungen zu schreiben?
5 Antworten
Du bist ja durch die Sperre / Sanktion nicht automatisch raus aus dem Leistungsbezug und wenn nur die Beiträge für die Kranken und Pflegeversicherung ( RV ) abgeführt werden !
Demnach bist du weiter verpflichtet deinen Mitwirkungspflichten nachzukommen,also nicht nur Bewerbungen schreiben,auch Terminen / Einladungen / Stellenangeboten musst du nachkommen.
Sicher, Du bist ja verpflichtet nachzuweisen, dass Du bemüht bist in drei Monaten gar keine Leistungen mehr zu benötigen. Daher muss man sich ja auch 3 Monate vor der drohenden Arbeitslosigkeit bereits beim Amt melden und mit denen zusammen arbeiten.
Tust Du das verweigern, wird die Sperre ausgeweitet. Dann gibts auch nach den 3 Monaten keine Kohle.
Ja, aber selbstverständlich!
Solltest du in dieser Zeit eine Arbeit finden hast du ein Auskommen mit deinem Einkommen und der ALG Bezug/Sperre entfällt.
Du bist immer verpflichtet Dich zu bemühen.
Ansonsten gibt es eine weitere Sperrzeit.
Das heißt ich muss mir weiterhin den arsch aufreisen ohne geld zu bekommen ? Ich hab ja nicht ohne grund gekündigt.
Ist es nicht ohnehin in deinem Interesse aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen?