Arbeitslosengeld Kürzung wegen zu weniger Bewerbungen?

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Ja, natürlich kann das Arbeitsamt die Leistungen kürzen. Eigentlich ist "10" ja auch nicht sooo schwer zu verstehen^^. Du hast als Arbeitsloser weder den Anspruch auf einen interessanten, noch auf einen gut bezahlten Arbeitsplatz. Du mußt statt dessen alles tun, um den Leistungsbezug so schnell wie möglich zu beenden, ganz gleich, welchen Arbeitsplatz Du dafür bekommst. Und wenn Du das nicht tust, reagiert das Arbeitsamt eben mit Sanktionen.

user1192  25.09.2010, 15:43

Aber man kann schon versuchen, den Beruf zu machen, für den man ausgebildet wurde und/oder der seinen Fähigkeiten entspricht.

skyfly71  25.09.2010, 15:47
@user1192

Ja, natürlich kann man das versuchen. Nur, wenn man vorher irgendwo anders angestellt wird, dann muß man da auch erst mal arbeiten. Es hindert einen ja kein Mensch der Welt daran, dann weiter nach dem Traumjob zu suchen.

MikroMX563  08.03.2014, 17:56
@skyfly71

Klar können die kürzen, machen sich aber damit strafbar, zumindest theoretisch. Denn was viele nicht wissen ist, dass das Arbeitslosengeld eine Existenzsicherung darstellen soll. Das bedeutet, dass das Geld die Existenz sichern soll, werden nun kürzungen vorgenommen ist dies unter Umständen nicht gewährleistet. Hier liegt schon der erste verfassungswidrige Punkt im Grundgesetz vor. Außerdem verstößt die "Eingliederungsvereinbarung" noch in einem weiteren Punkt gegen das GG, denn es wird verlangt ständig erreichbar und Ortsnah zu sein. Hier kollidiert das Ganze wieder mit dem GG. Die Eingliederungsvereinbarung ist rechtlich gesehen ein Vertrag, kein Gesetz. Ganz unten dazu ein Auszug aus dem GG. Verträge sind bekanntlich von beiden Seiten aus kündbar, vorallem dann, wenn es gegen geltendes Recht verstößt. Praktisch können das Arbeitsamt usw. so arbeiten, weil niemand sich dieser Grundsätze bewusst ist und sich beinahe keiner traut auch juristisch gegen anzugehen. Viel Sapß mit den Infos.

De facto steht das GG über jedem anderen Gesetz.

Grundgesetz Artikel 1: (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Mal abgesehen davon, dass die Eingliederungsvereinbarung gegen Artikel 12 Grundgesetz verstößt (nur juckt das scheinbar niemand)- ja das Amt kann Sanktionen erwägen wenn Du dich nicht anstrengst, von Kürzung bis Streichung die wahrscheinlicher als die Kürzung sein dürfte - nur die ARGE zieht die Kürzung vor ...

die können Dir die Leistungen auf jeden Fall kürzen, die warten nur auf eine Schwachstelle damit sie kürzen können, die haben auch ihre Sparmaßnahmen. 10 Bewerbungen pro Monat sind nicht gerade wenig, das ist aber zu schaffen, mach das auf jeden Fall auch wenn die Firmen nicht ganz passend sind, Du könntest Dich nochmal bei der Arge absichern und nochmal nachfragen.

Du hast doch sicherlich so einen Zettel bekommen wo du Deine Bewerbungen einschreiben mußt dazu gehören auch Telefonate auf Zeitungsinserate Telefonate aus den Gelben Seiten und Internettbewerbungen denn ich glaube da bekommt man schnell die 10 Bewerbungen zusammen.

Können schon. Musst ja nicht per Post schicken. Wenn du nicht genug zusammen bekommst, schreib doch ein paar "belanglose" email Bewerbungen um auf die 10 zu kommen. ;-)