Hausanschluss Wasser/Abwasser: Hammergrundstück, Kanaldeckel vom Nachbarhaus: gemeinsam nutzen?
Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft. Es ist ein Hammergrundstück. Ursprünglich gehörten beide Grundstücke zusammen. Das Haus vorn steht schon länger und ist natürlich ans öffentliche Netz angeschlossen. Ist es technisch und rechtlich möglich, dass wir uns an den selben Schacht mit Wasser und Abwasser anklemmen? Er liegt aber auf dem Grundstück vom vorderen Haus. Welche Voraussetzungen müssen da sein? Was muss ich beachten?
Gruß und danke!
3 Antworten
ich sehe da keinerlei Probleme. sprich mit dem Nachbarn und dann mit den Stadtwerken.
lg, anna
Grundsätzliche Frage zu Deinem Grundstück. Wenn vorn schon ein Haus steht, hast Du vor dem Kauf prüfen lassen, ob Du dahinter bauen darfst? Hast Du eine eigene Zufahrt (auch für den Notfall, Feuerwehr z.B.) und eingetragene Wegerechte dass Du auf Dein Grundstück kommst? Technisch möglich wird der Anschluss für Wasser und Abwasser schon sein, es sei denn Deine Abwasserleitung würde unterhalb des Niveaus von dem vorderen Haus liegen. Frischwasser muss über eine separate Wasseruhr (Stadtwerke, o.ä.) abgerecnet werden. Um Planungssicherheit zu erhalten, nimm den Lageplan, geh zu Deiner Kommune - Bauamt - und auch zu den Stadtwerken zwecks der Infrastrukturanschlüsse bevor Du eventuell teures Lehrgeld zahlen musst. Die Community hier kann Dir nur unverbindliche Tips geben.
na, dann freue Dich, war nur ein gut gemeinter Rat. Es war nicht ersichtlich, dass es Berlin ist.
Abwassermäßig ist meist die Kommune zuständig. Das Problem könnte sein, dass weder die Wasserleitung, noch die Abwasserleitung groß genug dimensioniert sind, um 2 Häuser zu versorgen, bzw. zu entsorgen. Also unbedingt sprechen mit: 1. Nachbarn, 2. Stadtwerke, 3. Kommune und 4. örtlichem Sanitärunternehmen (kennt meistens die Haken und Ösen und kann evtl. Tipps geben). Ich drücke die Daumen.
bebaubarkeit ist vertraglich zugesichert. wäre bebauung in 2. reihe und in berlin üblich. eigene einfahrt ist vorhanden, also es muss da nichts geregelt werden.