Wenn man ein Gebrauchtes Haus kauft, gehört das Grundstück dann auch mir?

5 Antworten

Bei einem Hauskauf sollte das Grundstück enthalten sein, insofern es sich z.B. nicht um Erbpacht handelt.

Frage476 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 09:22

Dankeschön!

Normalerweise kauft man nicht das Haus, sondern das Grundstück mit allem was da drauf steht.

Ausnahme: Das Haus steht auf Erbpacht.

Frage476 
Beitragsersteller
 05.08.2018, 09:22

Vielen dank!

Rein rechtlich kaufst Du kein Haus, sondern immer nur das Grundstück, auf dem das Haus steht.

Das Haus auf dem Grundstück gehört dann automatisch Dir.

Einzige Ausnahme wäre ein Erbpacht-Grundstück. Da würdest Du nur das Nutzungsrecht am Grundstück erwerben.

lesterb42  06.08.2018, 11:44

Es gibt dann noch die seltenen Fälle des Gebäudes auf fremden Grund und Boden. Bei Kleingartenanlagen ist soetwas die Regel.

Erwirbst / besitzt Du ein Grundstück und ein Dritter errichtet ein Haus darauf so gehört Dir auch das Haus.

Ja und nein. Mit dem Kauf erwirbst du ein Nießbrauchsrecht.

du kannst damit also machen was du willst.

gesetzlich liegt das Recht deines Eigentumes aber beim Staat.

er kann es dir jederzeit wieder wegnehmen.

beschlagnahme

bei Besitz ist dies nicht möglich.

also auch keine Steuer auf Besitz!

gibt es hier in Deutschland aber nicht laut GG133.

gruss

SirKermit  05.08.2018, 10:21

Was bitte willst da ausdrücken? Und was hat der Erwerb einer Immobilie nun mit Nießbrauch zu tun?

Ingos105  05.08.2018, 10:26

Die Gesetzeslage ist sehr eindeutig. Nimmand darf Besitz rauben oder plündern.

daher haben wir nur Eigentums - Nießbrauchsrechte.

Ingos105  05.08.2018, 10:32
@Ingos105

Die Gesetzeslage ist sehr eindeutig. Nimmand darf Besitz rauben oder plündern.

gilt auch für Autos.

für meine Nutzung muss ich steuern zahlen. Zahl ich sie nicht darf ich es nicht mehr nutzen.

daselbe bei Immobilien. Zahl ich die Steuer nicht, darf ich es nicht mehr nutzen.

daher haben wir nur Eigentums - Nießbrauchsrechte.

kabbes69  05.08.2018, 11:45
@Ingos105
daselbe bei Immobilien. Zahl ich die Steuer nicht, darf ich es nicht mehr nutzen.

Wo bitte steht das denn? Zahlst du deine Steuern nicht hast du Steuerschulden. Wird die Schuld zu hoch kommt der Mahnbescheid, die Zwangsvollstreckung zum Schluss betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung.

Die Antwort ist falsch, selbst wenn du auf § 14 GG anspielst.

und § 133 GG passt hier überhaupt nicht.

SirKermit  05.08.2018, 11:51
@Ingos105

Sorry, aber du faselst einen Unsinn, dass sich einem die Fußnägel aufrollen. Mein erworbenes Grundstück ist mein Eigentum. Fertig. Von Sonderfällen wie Erbpacht etc. mal abgesehen. Es gibt die Möglichkeit der Enteignung, aber nur aus wichtigen Gründen.

Steuern sind Gelder, die der Staat für sich selber benötigt und sind nicht zweckgebunden. Dass der Staat Zwangsmaßnahmen einleitet, wenn du Steuern nicht bezahlst, ist dir bekannt.

Der Nießbrauch ist dort https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1030.html festgelegt. Dort http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22091/enteignung steht etwas über Enteignung.

Ansonsten gilt: Eigentum ist Eigentum. Thema durch.

Ingos105  05.08.2018, 12:34
@SirKermit

Schau auf die juristische Definition von Eigentum und Besitz.

kann jeder im Internet nachsehen.

in Deutschland gibt es keine Immobilien Besitzer, nur Eigentümer.

das ist keine Meinung sondern eine gesetzliche Feststellung.

gruss

SirKermit  06.08.2018, 08:22
@Ingos105

"Schau auf die juristische Definition von Eigentum und Besitz."

Warum hast du diese nicht verstanden?

aus https://www.ruisingersteiner.de/blog/385/ist-eigentlich-der-unterschied-zwischen-eigentum-und-besitz/

"1. Eigentum

§ 903 BGB sagt aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Dies bedeutet, dass das Eigentum ein umfassendes Herrschaftsrecht über eine Sache ist. Ein Eigentümer kann mit einer Sache machen, was er will. Er kann z.B. das Haus –natürlich mit evtl. erforderlichen Genehmigung- umbauen, wieder verkaufen, vermieten oder auch grün anstreichen.

2. Besitz

Der Besitzer ist dagegen nicht notwendigerweise auch Eigentümer einer Sache. Hier hilft § 854 Abs. 1 BGB weiter. Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Er hat jedoch nicht das umfassende Herrschaftsrecht eines Eigentümers."

Wenn ich ein Haus miete, dann bin ich somit der Besitzer. Der Eigentümer ist dann eine andere Person, die im Grundbuch steht.

Bewohne ich mein eigenes Haus, dann bin ich Eigentümer und Besitzer zugleich. Das ist doch wirklich nicht schwer und findet sich überall im Netz.

"in Deutschland gibt es keine Immobilien Besitzer, nur Eigentümer.

das ist keine Meinung sondern eine gesetzliche Feststellung."

Das ist deine persönliche und absolut falsche Meinung, wie jeder selber prüfen kann.

lesterb42  06.08.2018, 11:47
@SirKermit

Schön, dass du dich mit dem Burschen abärgerst.

Ingos105  06.08.2018, 12:41
@lesterb42

Dann hab ich es wohl verwechselt.