Wohnungskauf im Mehrfamilienhaus - wem gehört das Grundstück?
Hallo! Wenn man eine Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses kauft, muss man dann das Grundstück anteilig kaufen? Oder wem gehört das Grundstück?
4 Antworten
Das ist alles im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Das Grundstück gehört danach der Eigentümergemeinschaft, die über die Nutzung des Grundstücks mit Mehrheitsbeschluss entscheiden kasnn, wenn die Regeleungen der Teilungsgenehmigung und des öffentlichen Baurechts eingehalten werden ("Sondernutzungsrechte" am Gemeinschaftseigentum.
Die einzelnen Wohnungseigentümer sind somit nur Mitglied einer Eigentümergemeinschaft und können einzeln nicht über ihre Anteile verfügen.
Danke für Eure Mühe. Die Antworten sind mir hilfreich! :)
Die hilfreichste Antwort ist leider nicht ganz präzise. Richtig ist, dass man einen ideellen Miteigentumsanteil an einem Grundstück kauft.
Den hat man sich so vorzustellen, dass einem an jedem Quadratmillimeter (ja jedem Quadratmikrometer... kann man unendlich verkleinern) ein vorgestellter Anteil gehört.
So gehören einem zunächst mal also beispielsweise 250/1000 des Grundstücks. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn das Haus abgerissen und das Grundstück verkauft würde. Dann bekäme man genau diese 250/1000 des Erlöses.
An diesem ideellen MEA orientieren sich auch eine Vielzahl an Kostenschlüsseln. Welche Kosten per MEA zu verteilen sind, findet man im Wohnungseigentumsgesetz sowie in der Teilungserklärung (dort können teils abweichende Regelungen vom WEG zu finden sein).
Zurück zum Grundbuch: Dort wird dieser ideelle Miteigentumsanteil an dem Grundstück mit Sondereigentum an einer Wohnung verbunden. Teile der Wohnung, z.B. tragende Wände können aber dennoch Bestandteil des Gemeinschaftseigentums sein, oft auch die Fenster und Eingangstüren. Auch hier gibt die Teilungserklärung Auskunft.
Sondereigentum kann man unter Ausschluss der anderen Eigentümer nutzen. Alles andere am Gebäude ist Gemeinschaftseigentum. Ebenfalls der Garten. An Teilen des Gemeinschaftseigentums können aber Sondernutzungsrechte bestehen. Auch darüber gibt die Teilungserklärung Auskunft.
hi, beim Amtsgericht in deiner stadt gibt es einen abteil der nennt sich Grundbuch eintragung. Dort steht verzeichnet wem welcher teil vom haus oder grundstück gehört . gehe dort am besten hin und frage nach. weil wenn du das kaufst muss es auch auf dich überschrieben werden im grundbuch. durch eine erb angelegenheit weis ich auch das ein auszug aus dem grundbuch register auch geld kostet falls du es benötigen solltest.
Du erwibst einen Miteigentümer - Anteil. Dieser errechnet sich in der Regel aus Deiner Wohnungsgröße (im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche des Hauses). Hat das Haus also eine Gesamtwohnfläche von 500 m² und Deine Wohnung ist 100 m² groß, gehört Dir also auch ein fünftel vom Grundstück.