Wenn man bei Facebook etwas verkauft unddas Geld nicht kommt, kann man dagegen vorgehen?
Ich habe zwei Interessenten für ein paar alte Porzellanteile in einer "Facebook-Fundgrube" gehabt.
Einer hat über Facebook Chat die Sachen gekauft und das Geld überwiesen wollen.
Das Geld lässt auf sich waretn, immer neue Ausreden...
Ist hier eigentlich ein Kaufvertrage zusande gekommen oder nicht?
Kann ich darauf bestehen, dass mir die Ware bezahlt wird?
6 Antworten
Ein Kaufvertrag kommt immer dann zustande, wenn einer sagt "Ich biete dir an ..." und der andere zustimmt. Dass muss nicht schriftlich erfolgen, dann kann sogar nur mit Gestik geschehen oder durch konkludente Handlungen. Das ist das dann der Fall, wenn du beim Kiosk morgens das Geld auf den Tresen legst und dir die Zeitung wortlos nimmst. -> Kaufvertrag
Aber: wenn es um die Beweisbarkeit geht, wäre schriftlich optimal. Wenn du also den Chatverlauf noch hast, dann kannst du glaubwürdig nachweisen, dass jemand zu bestimmten Konditionen deine Ware gekauft hat.
Und ja, Bezahlung muss sein oder hast du das irgendwie als Geschenk deklariert? Wohl kaum.
Ob es sich dann lohnt, ein juristisches Fass auf zumachen, ist dann noch wieder eine andere Sache. Dazu kann ich leider nichts sagen.
Danke vielmals für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich ärgere mich halt, Interessent A wollte die Ware ebenfalls kaufen, hat sich aufgrund meines Verkaufs an Interessent B leider scho n anderweitig umgeschaut und auch gekauft.
Ist hier eigentlich ein Kaufvertrage zusande gekommen oder nicht?
Natürlich.
Kann ich darauf bestehen, dass mir die Ware bezahlt wird?
Kannst Du; Du kannst das Geld auch einfordern oder per Anwalt einklagen.
Allerdings zahlst Du den Anwalt erstmal selbst und wenn beim Gegner nix zu holen ist, dann bleibst Du auf diesen Kosten sitzen.
Eig sollte man seine Ware auch erst verschicken, sobald das Geld da ist?
Kam so rüber dadurch da sie dagegen rechtlich vorgehen will. Dann sollte sie halt einfach einen anderen Interessenten suchen und fertig. Ich würde mir nicht den stress geben und ewig warten auf jmd.
Hallo,
Ja, es ist ein rechtlich bindender Kaufvertrag gemäß § 433 BGB begründet worden.
Ein solcher Kaufvertragsschluss bedarf nicht der Schriftform, sondern er kann auch mündlich oder - wie hier - in einem Chat erfolgen.
Der Käufer hat daher gemäß § 433 Absatz 2 BGB den Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Übersendung der Ware an Sie zu zahlen.
Sollte er nicht freiwillig seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und Zahlung leisten, so können Sie Ihre Forderung auf dem Rechtsweg erfolgreich durchsetzen, indem Sie den Käufer verklagen und gerichtlich auf Zahlung in Anspruch nehmen!
Setz ihm eine Frist mit der Ankündigung, dass, wenn er bis dahin nicht bezahlt, du vom Kaufvertrag zurücktritts und die Ware anderweitig verkaufst.
Woraus entnimmst Du, dass die Ware verschickt wurde?