Unterschied Notwehr und Notstand (StGB)?
Hey kann mir einer die Unterschiede zwischen Notwehr und Notstand nennen und die dazugehörigen Kreterien? Danke im Voraus
3 Antworten
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden:
§ 32 Abs. 2 StGB, § 227 Abs. 2 BGB
Notstand ist die gegenwärtige Gefahr für ein Rechtsgut, die nur durch Verletzung eines anderen Rechtsgutes abgewendet werden kann. Beispiele für Rechtsgüter: Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht:
§ 823 Abs. 1 BGB
LG
Super vielen Dank dir 😊
Gucken Sie mal genauer hin! Vor dem letzten Paragraphen ist ein „:“. Dieses deutet somit daraufhin, dass sich der Paragraph über die Rechtsgüter ist.
LG
Dieses deutet somit daraufhin, dass sich der Paragraph über die Rechtsgüter ist.
Ungenau. Welches Rechtsgut geschützt ist, ergibt sich primär aus der jeweiligen Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsnorm selbst. Nur soweit auch unbenannte Rechtsgüter geschützt werden, werden die absoluten Rechte des § 823 zur Auslegung herangezogen.
Der rechtfertigende Notstand erfasst den Schutz weiterer Rechtsgüter als der entschuldigende Notstand. Letzterer hat nämlich nur Leben, Leib oder Freiheit als Schutzgut.
Notstand ist ein Dilemma. Der Handelnde kann ein Rechtsgut nicht verteidigen, ohne zwangsläufig ein anderes zu verletzen. Bsp.: Ein Flugzeug droht in ein voll besetztes Fußballstadion zu stürzen, wahrscheinlich zig tausend Tote. Diese Gefahr kann nur abgewendet werden, wenn das Flugzeug vorher abgeschossen wird, sicher 150 Tote.
Notwehr ist die Abwehr eine gegenwärtigen Angriffs, also eine gewaltsame Gegenreaktion. Bsp.: Der Täter läuft mit gezogenem Messer auf einen Polizeibekannte zu und der macht von der Schusswaffe Gebrauch.
Wieso geht man direkt auf den übergesetzlichen Notstand ein, ohne die gesetzlich geregelten Fälle erstmal zu erklären?
Ziemlich verwirrender Umweg, wenn du mich fragst.
Mein Beispiel mit dem Flugzeug stellt in der Tat einen Fall des. “ übergesetzlichen Notstands “ dar, weil hier die Rechtsgüter “ Leben “ gegen “ Leben “ stehen. Aber die Frage lautete doch wo der Unterschied zwischen Notwehr und Notstand besteht. Den habe ich versucht zu erklären.
1. Notwehr, § 32 StGB
- setzt einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf ein rechtlich geschütztes Interesse (Leben, Gesundheit, Eigentum, Ehre, ...) voraus
- erlaubt alles, was erforderlich ist, um diesen Angriff sofort und ohne Risiko zu beenden
- keine Verhältnismäßigkeits- oder Angemessenheitsprüfung, keine Interessen- oder Güterabwägung
- Rechtsfolge: Rechtfertigung
2. Notstand (rechtfertigender), § 34 StGB
- setzt eine bloße Gefahr für ein Rechtsgut voraus
- Interessenabwägung und Angemessenheitsprüfung.
- Rechtsfolge: Rechtfertigung
3. Notstand (entschuldigender), § 35 StGB
- setzt bloße Gefahr für Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit (Achtung: nur diese Rechtsgüter) voraus
- Gesamtabwägung, insb. Berücksichtigung etwaiger Hinnahmepflichten
- Rechtsfolge: Entschuldigung
Unrichtig, soweit es den entschuldigenden Notstand betrifft.
Ist keine Grundlage für den Notstand.