Wie viel Trinkgeld gibt man bei hohen Beträgen im Restaurant?
Bei unserer Hochzeitsfeier haben wir bei einem Betrag von rund 600 Euro 12 Euro Trinkgeld gegeben. Der Service war super, die Bedienungen sehr freundlich und Deko wurde auch richtig schön gemacht. Was hättet ihr in dem Fall an Trinkgeld gegeben?
15 Antworten
Also meine eltern haben einen restaurant. und da war mal eine feier von einem 50. Geburtstag und es waren vllt ingesamt 20 leute oder so(sie haben also nicht soooo viel ausgegeben) und sie hat mir 50 euro trinkgeld gegeben,weil sie super zufrieden war. Ich bin der meinung 12 euro bei so nem tollen service wie du gesagt hast,würde ich auch um die 50 euro trinkgeld geben.aber nicht weniger ! hoffe ich konnte dir weiter helfen
12 Euro finde ich echt wenig. Bei einer Rechnung in der Höhe kann man schon in Richtung "10 Prozent" tendieren.
Moment mal: Hochzeit für 600 Euro? Wart ihr zu viert???
Also bei 600 EUR und einer solchen Feier, bei der sicherlich dann auch 3-5 Leute im Service für Euch da waren, hättet Ihr locker 60 EUR geben müssen. Angemessen sind eigentlich 10-15%, also mehr EUR hätten nicht geschadet. Bei 12 EUR für sicherlich ein mehrgängiges Menue plus Getränke und die Vorarbeit, habt Ihr vermutlich etwa 2-3 EUR pro Service-Mitarbeiter gegeben. Das ist angemessen bei einem Mittagessen für 20 EUR, aber nicht bei einer solchen Feier.
3 - 5 % ist üblich (18 - 30 Euro)
50 bis 60 Euro scheinen mir als Trinkgeld für eine Hochzeitsfeier angemessen. Du hast immerhin drei Pluspunkte erwähnt, nämlich: Superservice, Bedienung sehr freundlich und schöne Deko.
in Deutschland veranschlagt man für Trinkgeld in der Regel 10%, vor allem bei höheren Beträgen und vor allem wenn man zeigen will, dass man zufrieden war - 12,-€ ist, finde ich, echt zu wenig, vielleicht könnt ihr da noch ein Dankeschön in Form eines Fotos, Karte, +Geschenk (Geld oder teure Pralinen, ...) nachreichen - ansonsten bei einstelligen Beträgen einfach auf den nächsten vollen oder halben Euro aufrunden, also wenn man nur einen Café trinkt z.B.