Wenn ich nicht sicher bin ob der Verkäufer die Ware tatsächlich versendet hat, was kann ich tun gemäss Gesetz um mich zu schützen (hab Vorausbezahlt..)?

5 Antworten

§447 BGB besagt lediglich das du als Käufer das Risiko bei Verlust der Sendung trägst.
Dies gilt aber nicht bei getrackter Sendung und vor allem nicht wenn der Versender falsch versendet.

Der Verkäufer hat dafür zu sorgen das du deine Ware bekommst, also muss er auch so adressieren wie angegeben und dir die Sendungsnummer zustellen.

Geht die Sendung verloren, dann haftet der KEP-Dienst, also DHL, Hermes oder wer auch immer. Die Sendung ist ja versichert.

Wenn der Verkäufer also nicht belegen kann das er die Ware versendet hat und vor allem an die richtige Adresse, dann hat er zunächst mal ein Problem.

§477 würde greifen wenn du auf eine Sendungsverfolgung keinen Wert legst, er versendet und es kommt nix an.

Nach 12 Tagen denke ich mal nicht das da noch was kommt, so lange braucht kein Paket.
War es ebay? Dann Fall eröffnen. Ansonsten Anzeige bei der Polizei.

RobCarsuo 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 12:00

Ja war auf Ebay.. Was meine Sie mit Fall eröffnen?

Kamikaze2001  28.02.2017, 12:40
@RobCarsuo

Bei ebay gibt es die Möglichkeit Unstimmigkeiten über ebay abwickeln zu lassen. Macht oftmals "mehr Eindruck" wenn sich ebay mit einmischt.

Findet man unter "mein ebay" - "Käufe Übersicht" - dann beim Artikel "weitere Aktionen" auswählen.
Dort hat man die Möglichkeit "Artikel nicht erhalten" auszuwählen. Alles weitere erklärt sich dann eigentlich von selbst. Der Käufer schildert das Problem und der Verkäufer kann sich äußern, kommt nach der Frist keine Einigung zustande, mischt sich der Support ein.

Da kannst du nur noch zum amtsgericht gehen und einen mahnbescheid über dein geld machen. Bei online bestellungen immer paypal nutzen. Ich verstehe nicht warum leute in der heutigen zeit immer noch diesen fehler machen und einfach geld überweisen. Wenn der verkäufer die ware nicht verschickt steht man doof da weil man das geld nicht mehr zurückholen kann. Evtl eine anzeige gegen betrug machen, aber dazu müsste man einen vorsatz nachweisen, nicht dass es einfach nur ein fehler war.

Setz ihm eine Frist, bis wann er dir das Paket schickt oder das Geld zurück überweist.

Wenn dann nix kommt, zeig ihn an.

Wichtige Informationen fehlen.

Wo wurde das Geschäft gemacht?

RobCarsuo 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 12:02

Ich wohne in der Schweiz und er in Nordhein Westfalen.. Geschaeft wurde über Ebay und zum Schluss über Whatsapp abgewickelt.. 

Boah hatte ich damit oft Erfahrung...

Er muss dir das Geld zurück geben sonst darfst du Sie/Ihn anzeigen. Würde Sie/Ihn aber noch ein wenig Zeit geben