Wie lange darf sich ein deutscher, der nicht in Deutschland gemeldet ist, in Deutschland aufhalten?

7 Antworten

so lange wie er will, eine andere Frage ist aber, ab wann muss er sich beim Einwohnermeldeamt melden (3 Monate), denn, wer diese Person z. B. ein Geschäftsmann ist und nur in Pensionen/Hotels lebt, muss er sich nicht anmelden (das macht automatisch die Herberge, auch wenn es nur um wenige Tage geht)

Die Reichsbürger machen das auch ;]

Eine Freundin von mir ist umgezogen und das vor 3 Jahren ohne sich umzumelden. Interessiert nicht. Aber wenn es rauskommt gibt es ne Strafe die sich gewaschen hat. Und dann kommt die GEZ und nimmt das mit was noch übrig ist.

Aus dem eigenen Land kann niemand ausgewiesen werden genauso wie jeder jederzeit in sein Heimatland einreisen darf.

In D gibt es eine Meldepflicht, bei Nichtbefolgen kann die Geldbuße bis zu 1000eur betragen. Eine Anmeldung ist auch ohne festen Wohnsitz möglich

Obdachlose “Personen ohne festen Wohnsitz” (ofW) können sich genau unter diesem Term beim Meldebüro registrieren lassen. Damit bleibt zumindest der Anspruch auf Sozialgeld und unter Umständen sogar auf ALGII bestehen, wenn eine Postadresse nachgewiesen werden kann. Eine Anschrift stellen soziale Einrichtungen (z.B. Caritas, Drogenberatungsstellen, Streetworkprojekte oder Einrichtungen der Obdachlosen-/Nichtseßhaftenhilfe) zur Verfügung.

https://wirelesslife.de/keine-meldeadresse/

Na unbegrenzt!

Man muß sich aber rechtzeitig am Hauptwohnsitz melden.

Obdachlose haben hingegen unter "Wohnort" die Stadt im Ausweis stehen, die ihrem Hauptaufenthaltsort entspricht. Da steht dann z.B. nur "Frankfurt am Main" oder "Berlin" drin. Weil er sich bei der letzten Wohnung ja abmelden muß, aber keine neue Adresse vorweisen kann.

Das Meldegesetz wurde geändert. Alles bis zu 6 Monaten zählt nun als "vorübergehender Aufenthalt".