Darf ich einen Zug fotografieren?
Gestern habe ich ein Bild von einem Zug gemacht, der Schaffner stand daneben und war auf dem Bild zu sehen (Das Gesicht war kaum erkennbar).
Der Schaffner hat das dann gesehenen und hat gesagt ich soll das Bild löschen
weil er darauf zu sehen ist und er nicht fotografiert werden will. Ich habe dann gesagt dass ich das Bild nicht löschen werde, weil man ihn darauf kaum erkennen kann. Er glaubte mir nicht und sagte dann dass er genau gesehen habe dass ich ein Bild gemacht wo er zu sehen sei. Und dann drohte er mir noch mit einer Klage wenn ich das Bild veröffentliche.
Jetzt meine Frage: Hat er Recht darf ich dem Zug nicht Fotografieren weil er daneben stand oder darf ich das und muss ich wenn ich das Bild veröffentliche nur sein Gesicht unkenntlich machen oder so?
Danke schonmal für Antworten !
6 Antworten
Das Gesicht war kaum erkennbar
Das spielt keine Rolle. Wenn eine Person erkennbar ist, brauchst du ihre Zustimmung vor einer Veröffentlichung. Der BGH hat zur Erkennbarkeit geurteilt, dass diese bereits dann gegeben ist, wenn die Person durch Freunde oder Bekannte erkannt werden könnte, was auch bei einem Bild von hinten der Fall sein kann.
Wieso fotografiert man überhaupt andere Menschen wenn es keine Masse ist?
Du darfst den Zug natürlich fotografieren. Leider war deine Reaktion auf die Ansage vom Schaffner auch nicht intelligent gewählt. Ich hätte ihm das Bild gezeigt wenn ich davon überzeugt bin, dass er nicht zu erkennen wäre.
Da er auf dem Bild mit dem Zug ist (wenn erkennbar!), könnte er seine Drohung wahr machen und ggf. Schadensersatz fordern wenn das Bild veröffentlicht wird.
Ich wolllte ihm das Bild zeigen doch er wollte es nicht sehen!
Wenn du sein Gesicht unkenntlich machst, dann darfst du es auch irgendwo hochladen. Die Person darf halt selbst für seinen eigenen Ehepartner nicht erkennbar sein.
Allerdings musst du das Bild löschen, wenn die Person, die darauf zu sehen ist, darauf besteht und sie auf dem Foto nicht gerade in einer Menschenmasse steht.
Auf dem Bahngelände darf dir der Zugführer sogar komplett das Fotografieren verbieten. Das ist kein öffentliches Gelände. Das ist ein Betriebsgelände und der Besitzer/Betreiber oder ein Weisungsbefugter kann dir das Fotografieren komplett verbieten.
Hallo retoman..., du hast es gelesen, jedermann hat das berühmte "Recht am eigenen Bild", gegen das zu verstoßen, es sehr teuer werden könnte.
Hier die genauen Hintergründe: https://www.rechtambild.de/2010/03/das-recht-am-eigenen-bild/
ja und dieses Recht hat jede Person