Wenn ich auf dem firmen parkplatz pinkele und es sieht ein arbeitskollege ist das ein kündigungsgrund?
3 Antworten
Das wäre ein Grund für eine Abmahnung, für eine Kündigung allerdings nicht.
Die Frage meinst du jetzt nicht ernst, oder? Öffentliches Urinieren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit i. S. v. § 118 OWiG. Warum sollte der AG das auf seinem Firmengelände dulden?
Wie soll.man verstehen bitte
Nochmal übersetzt: Es ist in Deutschland verboten, öffentlich Pipi zu machen. Das ist im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Dein Chef dürfte das außerdem auch ziemlich eklig finden, wenn du auf sein Grundstück pinkelst. Zu Hause erledigst du deine "Geschäfte" ja auch nicht im Wohnzimmer, nehme ich mal an...
War ein Klo in der Nähe? War es wirklich dringend? Wenn ja ist es kein Grund. Wenn sie es auch versuchen dich zu kündigen ,lege ne beschwerde ein. Er könnte dich vllt wegen Öffentlichen Ärgernisses anklagen da du ihn ja "rausgeholt hast" jedoch ist es ein Antragsdelikt .
Du warst in der Not :) Mache dir keine Sorgen,es wird alles gut sein.
LG Tomi
Wenn keine Aufnahmen oder andere Personen da waren klar... Du sagst - nur die Hose gerichtet- 😀
Alles ist gut..möglicherweise können sie dich abmahnen aber das glaub ich auch nicht..Es ist etwas natürliches und es kam aufeinmal und unerwartet..da kann dir keiner etwas schlechtes sagen..in die Hose pissen ist nicht angebracht :)
Also keine Sorge es passiert nichts :)
Joy danke hat er nur was vermutet kann ja noch verleugnen aussage gegen aussage
kann ja noch verleugnen aussage gegen aussage
Ob die Pfütze im Parkhaus wirklich so spurlos verschwindet?
War kein klo in der naehe ich muste dringend neben meinem auto war aber im parkhaus
Ein Grund für eine Abmahnung auf jeden Fall.
Für eine Kündigung eher nicht
Mit welcher Begründung?
Frag den Personal Chef meiner Firma, der hat eine Abmahnung erteilt nachdem ein Kollege auf das Firmengelände Pippi gemacht hat..
Bestimmt wegen oefentluchem eregniss
Bitte was?
Öffentlichem erregniss
Gibt es nicht.
"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist das definitiv nicht, da es zu keinen sexuellen Handlungen gekommen ist. Du hast ja nur uriniert, Dir keinen von der Palme gewedelt.
Mit welcher Begründung?