Wenn es eine einwöchige Kündigungsfrist gibt?

2 Antworten

Bei einer Kündigungsfrist von sieben Tagen ist der 12. August der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses, wenn man die Kündigung am 5. August erhält.

Prüf doch erst einmal, ob die Wochenfrist mit § 622 BGB vereinbar ist. Eine Woche ist schon sehr exotisch.

Ansonsten ist der nächste Do der letzte Arbeitstag.

Hexle2  06.08.2021, 10:09

Das "Hilfreich" gilt für den letzten Satz.

Was die Kündigungsfrist betrifft, ist im § 622 Abs. 4 BGB geregelt, dass durch Tarifvertrag auch kürzere Fristen vereinbart werden können.

Geochelone  06.08.2021, 11:28
@Hexle2

Ich hätte nicht gedacht, dass es Tarifpartner (Gewerkschaften) gibt, die einen TV mit schlechteren Arbeitnehmerrechten abschließen, als das Gesetz vorgibt.

Hexle2  06.08.2021, 11:40
@Geochelone

Ob das jetzt besser oder schlechter ist, kommt ja immer auf die Sichtweise an.

Kürzere Kündigungsfristen gibt es z.B. in den Tarifverträgen für die Zeitarbeit.

Dort haben sich auch schon manche AN über die kürzere Frist gefreut, weil sie z.B. nebenher Bewerbungen laufen hatten uns sehr schnell aus dem Vertrag mit der ZAF raus waren.