scheibe eingeschlagen was tun `?
bei mir wurde das fenster eingeschlagen ich kann nur vermuten wer es war das tu ich aber ungern weil keiner ein wirliches motiv dazu hätte
zu meiner frage muss ich den schaden aus eigener tasche zahlen oder übernimmt die versicherung ?
5 Antworten
Wenn eine Hausratversicherung mit Einschluß der Glasversicherung oder eine separate Glasversicherung besteht würde diese für den Schaden aufkommen und ggf. beim Schadensverursacher - falls er ermittelt werden sollte - in Regreß gehen.
In den seltesten Fällen hat der Vermieter eine pauschale Glasversicherung für sämtliche Gebäudeverglasungen. Den könnte man auch mal fragen, ob er eine solche abgeschlossen hat.
Wenn Absatz 1 und 2 nicht zutreffen ist der Schaden - leider - aus der eigenen Tasxche zu bezahlen.
Wenn Absatz 1 und 2 nicht zutreffen ist der Schaden - leider - aus der eigenen Tasxche zu bezahlen.
Als Mieter würde ich den Schaden aber nicht zahlen, wenn ich dafür nicht verantwortlich bin!
Da du es nicht weiß, wer es war kann Mann nur eine unbekannte Anzeige machen wo dann zur Staatsanwaltschaft geht .Jede Anzeige geht zur Staatsanwaltschaft in dein Ort wo entschieden wird ob der Fall überprüft werden muss von der Polizei oder nicht.Den noch zu deiner Frage verjeine ich es mal :))Solltest du eine Haftpflichtversicherung haben mit Glasschaden über nimmt erst mal der schaden die Versicherung.Falls nicht muss man voll und ganz auf den Schaden beim Eigentum selbst aufkommen.Bei kein Eigentum gibt es in der Regel beim Vermieter eine Haftpflichtversicherung wo seine Versicherung auf kommen wird.
Jeder Vermieter hat auch eine Haft Pflichtversicherung also was für ein geschwätz und dazu zu Gast dann seit ihr falsch informiert
Keine Ahnung? Dann sollte man sich nicht als Spezialist für Versicherungsfragen bei diesem Forum anmelden - vor allem keine Fragen beantworten.
Solltest du eine Haftpflichtversicherung haben mit Glasschaden über nimmt erst mal der schaden die Versicherung.
Es gibt keine Haftpflicht-Versicherung mit Glasschaden. Glasschäden werden nur über die separat abzuschließende Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ersetzt.
Bei kein Eigentum gibt es in der Regel beim Vermieter eine Haftpflichtversicherung wo seine Versicherung auf kommen wird.
Welche Haftpflichtversicherung soll hier bitteschön aufkommen? Was soll das Gerede von einem Vermieter?
Wurde das Fenster von außen eingeschlagen? Bist du Eigentümer oder Mieter? Hast du eine Glasbruchversicherung?
Hast du schon Anzeige erstattet?
ja wurde es von außen ich bin mieter und hab keine glasbruchversicherung anzeige hab ich noch nicht erstattet
Dann melde das deinen Vermieter. Du bist nicht für den Schaden verantwortlich und somit muss du diesen auch nicht beheben.
Mach aber vorsorglich eine Anzeige, damit du nachweisen kannst, dass du es nicht warst.
die kosten übernimmt die versicherung, da du ja kein schuld an dem vorfall trägst.
Äh, welche Versicherung denn bitte?
Was steht im Vertrag? Geschah es aus Mutwillen oder war es ein Einbruchsversuch?
You made my day! Was ist eine unbekannte Anzeige. Wenn ich eine Anzeige mache, ist diese bekannt.
Frau kann auch!
Und was ist das schon wieder?
Aha der Schaden (als Institution) zahlt also die Versicherung (als Gegenstand).
Les bitte nochmal die Richtlinie, man sollte sich mit dem Deutsch doch etwas Mühe geben.
Übersetzung für die restlichen Mitleser: Da du den Täter nicht kennst, kannst du eine Anzeige gegen Unbekannt machen. Diese geht an die Staatsanwaltschaft, die prüft, ob diese weiterverfolgt wird. ??? Dolltest du eine Haftpflichtversicherung mit Glasschadenabsicherung haben, übernimmt diese den Schaden. Falls du eine solche Versicherung nicht hast, muss du, wenn dies dein Eigentum ist, den Schaden selber tragen. Bei Miete hat in der Regel der Vermieter eine Haftpflichtversicherung, welche aufkommt.
So, ist trotzdem falsch! Haftpflicht hat mit Glasschadenabsicherung gar nichts zu tun. Egal ob Mieter oder Eigetümer, der Schaden muss über Glasbruchabsicherung versichert sein, sonst zahlt keiner!
Und bei einer Anzeige gegen Unbekannt ermittelt die Polizei und dann entscheidet der Staatsanwalt, ob Anklage erhoben wird oder nicht.