Wenn der Rentenbescheid verspätet eintrifft?
Hallo,
ich muss hier einmal für meine Mutter fragen. Diese hat ab 01.08.2018 Anspruch auf Rente für langjährig Beschäftigte (45 Jahre) - also ohne Abzüge. Als sie sich im Januar bei der Rentenstelle meldete, sagte man ihr, dass sie erst 3 Monate vor Antritt einen Termin bekommt - das wäre jetzt neu so.
Dieser hat nun vor 1 Woche stattgefunden, bei dem man ihr mitteilte, dass ihr der Bescheid im Juli oder August zugehen wird.
Also alles ziemlich knapp, da auch der AG jetzt schon etwas schriftliches verlangt.
Was ist für den Fall, dass ihr der Bescheid erst z.B. Mitte August zugestellt wird? Kann sie trotzdem ab 01.08.2018 in Rente gehen? Sie wird in diesem Zeitraum sowieso im Urlaub sein.
Ich danke für Antworten.
5 Antworten
Wenn sie eine Antragsbestätigung bekommen hat, kann sie diese dem Arbeitgeber vorlegen. Die Betriebsrente kann erst gezahlt werden, wenn der Rentenbescheid vorliegt. Sie wird nachgezahlt, falls der Bescheid später kommt.
Hat deine Mutter rechtzeitig gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag geschlossen?
Die Rente wird auf jeden Fall ab dem 01.08.18 gezahlt, ggf. rückwirkend.
Den Antrag auf Altersrente kann man jederzeit stellen, sogar noch 3 Monate nach Rentenbeginn. Die Rentenversicherung möchte das aber möglichst kurzfristig haben, weil noch eine Hochrechnung vom Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt erfolgen muss, um die letzten Beiträge vor Rentenbeginn korrekt einrechnen zu können.
Deshalb wird i.d.R. empfohlen, den Antrag innerhalb von 6 Monaten vor Rentenbeginn zu stellen - von 3 Monaten habe ich noch nichts gehört. Die Bearbeitungszeit dürfte bei einer Rentenberechnung aus einem geklärten Konto aber kein Problem sein.
Abgesehen davon, dass das Unsinn ist, was man ihr dort gesagt hat (man kann jederzeit SELBST und vorerst formlos den Rentenantrag stellen), Muss sie sich dann eben vorsorglich beim Sozialamt melden, damit ihr Miete und der laufende Lebensunterhalt gesichert ist.
Mit der Renten-Nachzahlung wird das dann verrechnet.
Auch auf dem Sozialamt gibt es keine FRISTEN.
Wer hilfsbedürftig ist, hat Anspruch auf SOFORTIGE Hilfe.
Die Rente für besonders langjährig Beschäftigte kann nur zu diesem Zeitpunkt (für deine Mutter) angetreten werden.
Also gibt sie beim AG die Willenserklärung ab und reicht bei Übermittlung des Rentenbescheides diesen Bescheid beim AG nach.
Wenn ihre Konten geklärt sind und der errechnete Rentenbezug ausreicht ist der Rest ein Verwaltungsakt.
Sie bekommt ihre Rente ab dem 1.8. 18.
Vlt. kann sie sich vorab etwas für den AG ausdrucken lassen. Mein Mann musste auch mal beim AG was vorlegen, was der für eine Berechnung (nicht Rente) brauchte.