Wenn der Gerichtsvollzieher kommt und mich nicht antrifft, hinterlässt er eine Nachricht?
5 Antworten
Hallo Fred0212,
ich gehe davon aus, daß sich Deine Frage auf einen Pfändungsauftrag bezieht (§802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO). Es gibt keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wie oft ein GV einen Schuldner aufsuchen muß. Eine Soll- Regelung besagt jedoch, daß ein GV mindestens zweimal versuchen muß, den Schuldner zu erreichen. Manche GV hinterlassen bei einem persönlichen Besuch einen Wurfzettel beim Schuldner, andere nicht. Sollte der GV den Schuldner wiederholt nicht kontaktieren können und hat der Gläubiger über die Pfändung hinaus keinen weiteren Auftrag erteilt, so wird der GV den Auftrag an den Gläubiger inkl. Kostennote zurückgeben.
Es könnte jedoch sein, daß der Gläubiger für den Fall der erfolglosen Pfändung bereits weitere Schritte beauftragt hat. Dies kann sein: Aufenthaltsermittlung (§755 ZPO), ein Durchsuchungsbeschluß (§858a ZPO), der zur Zwangsöffnung und -durchsuchung der Wohnung berechtigt, die Abnahme der Vermögensauskunft, die Einholung von Drittstellenauskünften etc. beinhalten.
Grundsätzlich kannst Du also nicht davon ausgehen, daß Du automatisch Nachricht darüber erhältst, ob ein GV bei Dir vor Ort war und die Zwangsvollstreckung zu betreiben versucht hat.
Ich hoffe, daß ich Dir mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Gruß
itasca
Hallo Fred0212,
das kann man nicht pauschal beantworten. Die meisten sehen von einer Zwangsöffnung ab, da der DB (§758a ZPO) zusätzliche Kosten verursacht, für die der Gläubiger in Vorleistung gehen muss. Ferner verfügt der Gläubiger ja ohnehin über einen Titel, so daß die Forderung erst in 30 Jahren verjährt (§197 Abs. 1 Nr. 4). Da liegt es viel näher, daß der Gläubiger die Abgabe der Vermögensauskunft beantragt.
und ob der ne Nachricht hinterlässt.
Vielleicht holt er auch den Schlüsseldienst und zeitgleich die Polizei dazu.
Und dann wird es eng für dich!
ich will ja angetroffen werden, du Troll, aber ich kann nichts dafür, wenn er kommt, wenn ich nicht zuhause bin
Wenn es um eine Wohnungsräumung geht, wird er mit Unterstützung vom Schlüsseldienst/Polizei sich Zutritt verschaffen.
Geht es um Pfändung (falls etwas vorhanden) oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, gibt es meist eine Nachricht über den erfolglosen Besuch und einen neuen Termin, den man dann auch einhalten sollte. Ansonsten kann es z.B. passieren, dass der Pfändungsversuch als erfolglos abgehakt und dann entsprechende Zwangsmaßnahmen eingeleitet werden. (Also er versucht es nicht unendlich oft.)
Und wenn die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erforderlich ist, kann diese meines Wissens auch erzwungen werden, ich weiß nur nicht genau, ob nur mit Amtshilfe der Polizei oder ob es dazu einen Haftbefehl gibt.
Falls eine vom Hausmeister/Schlüsseldienst geöffnete Tür + dazugehörige Rechnung eine "Nachricht" für dich ist, dann JA :)
Ja, und er läd Dich ein zu einem Termin zu ihm zu kommen.
Hallo Novos,
das ist nicht zwingend so. Das hängt vom Auftrag des Gläubigers ab.
Alles klar, meine Befürchtung ist, dass er mich ein paarmal nicht antrifft und sich dann gewaltsam Zugang verschafft. Bei mir gibt es soweiso nichts zu holen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Gläuber sich wegen einer Forderung in Höhe von ca. 1500 Euro und im Wissen, dass ich ALG II Empfänger bin einen Durchsungsbeschluß holt?