Ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter?
Ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter? Oder ist er das nicht mehr, wie mir das vor einiger Zeit mal zugetragen wurde? Es gibt Leute, die sagen, das wäre kein Beamter mehr, was ich mir aber nicht so recht vorstellen kann.Nicht das das wieder so eine Reichsbürgergeschichte ist.
8 Antworten
Mir ist neu, dass Gerichtsvollzieher nicht mehr verbeamtet werden sollen. Habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört.
In NRW werden GV definitiv verbeamtet, eine Tätigkeit als angestellter GV ist meines Wissens nach nicht möglich.
Nach § 154 GVG ist ein GV ein Beamter, der mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut ist.
Weiterhin sind in NRW für eine Einstellung als GV neben den stellenbezogenen Voraussetzungen auch die üblichen, wie für andere Beamtenstellen, beamtenrechtlichen Voraussetzungen genannt https://www.justiz.nrw/Karriere/berufsbilder/gerichte_und_staatsanwaltschaften/gerichtsvollzieher/einstellungsvoraussetzungen/index.php
Im Portrait findet man zu Gerichtsvollziehern folgendes:
Die Beschäftigten des Gerichtsvollzieherdienstes sind Landesbeamte. Es handelt sich um eine Sonderlaufbahn des mittleren Justizdienstes, der die Ämter der Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 mit Amtszulage zugeordnet sind.
Der Gerichtsvollzieher gehört zu den Organen der Rechtspflege und ist ZWINGEND ein Beamter.
Er ist sozusagen ein "ausgelagerter" Teil des Amtsgerichts, allerdings - und das ist die Besonderheit - mit eigenem Geschäftsbetrieb.
Da hoheitliche Aufgaben nur von staatlichen Institutionen erfüllt werden können und dürfen. hier zwangsweise Eingriffe in die Grundrechte eines Schuldners kraft Gesetzes, muss das Vollstreckungsorgan staatlicher Natur sein - deshalb kann es nur ein Beamter sein.
Er ist nicht zu verwechseln mit Vollstreckungsmitarbeitern einer Behörde (z. B. Hauptzollamt) - diese können auch angestellt sein.
Ist der Gerichtsvollzieher ein Beamter?
Ja. Es würde sich aber auch nichts ändern, wenn er ein Tarifbeschäftigter in öffentlichen Dienst wäre.
Nicht das das wieder so eine Reichsbürgergeschichte ist.
Das war vor ein paar Jahren genau das.
Ja, ist er. Und selbst wenn er keiner wäre, würde das an seinen Aufgaben und Rechten nichts ändern.
Ja, ist Beamter.
Und wo steht dort, dass es kein e Beamten sind?
Nein - lies mal hier nach:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/GerVO-3
Alternativ in der Gerichtsvollzieherordnung der jeweiligen Bundesländer.