Wenn das Katasteramt die Grenzen falsch abmisst?
1990 haben wir ein Grundstück neu abmessen lassen. Bis 2000 standen die Grenzsteine dort , wo sie hingehörten.Als 2012 das Nachbargrundstück verkauft wurde, war nichts mehr, wie es sein sollte. Das Katasteramt sagt ständig, es wurden kleine neuen Vermessungen vorgenommen, aber die Koordinaten stimmen. Also habe ich selbst einen Vermessungstechniker bestellt. Anhand von Bildern konnte er mir genau sagen, wo die Genzsteine stehen müssen.und wo sie auch gestanden haben. Am Tag der Abmessung wolte er davon nichts mehr wissen. Zu mir sagte er: "Stimmt alles genau." Später habe ich erfahren, das er zu meinem Nachbarn gesagt hatte, der eine Grenzstein steht 50cm aus der Richtung. Sodas in einer Grade ein Winkel ist. Meinem Nachbarn scheint es egal zu sein. Mitlerweile denke ich, das unser Gebiet durch einen Wechsel von analog auf digital verändert wurde, weil eine ganze Reihe von Nachbarn Ärger haben und zwar nur die, die schon lange hier wohnen. Junge neu zugezogene Nachbarn lassen neu vermessen und die Alten haben das Nachsehen.Allerdings weiß niemand , von den Älteren, etwas, über und Grenzsteinversetzungenoder Flurbereinigungen oder ähnl. Ist es irgendwie möglich dagegen vorzugehen?Und wie ist es möglich, dies herauszufinden? Es müsste doch im Katasteramt vermerkt sein. Wir haben schon ernsthaft darübernachgedacht, einen Privatdetektiv anzuheuern, damit er da recherschieren kann. Ich habe mal überschlagen, das alleine mir so ungefähr 50qm fehlen. Bei einem Preis von 600,- Euro ist dies ein Schaden von 30000,- Euro.
5 Antworten
Also nochmal im Zusammenhang. Du liegst immer noch im Klinsch mit deinem überbauten Nachbarn.
Du hast selbst einen Vermessungstechniker bestellt
Und wunderst dich ernsthaft, dass der sich später an nichts erinnert? Der würde seinen Job verlieren, wenn er sich erinnert! Sicherlich mag es zu Differenzen kommen, durch die Verbesserung der Technik. Aber nicht seit 1990 bzw 2000, außer ihr würdet in einem Grubensenkungsgebiet wohnen, was ich mir bei dem Richtwert nicht vorstellen kann.
Grenzsteine verrücken sich nun mal nicht von selbst und verschwinden auch nicht einfach. Egal was offiziell an deinen Grenzsteinen gemacht wurde, dann hast du hierüber eine Benachrichtigung erhalten und eine Veränderung musst du mit einer Unterschrift anerkannt haben. Stellt sich die Frage was zwischen 2000 und 2012 noch geschah?
Für jedes Grundstück gibt es einen Verlauf beim Vermessungsamt
Eine Änderung in diesem Verlauf bedeutet eine schriftliche Benachrichtigung an den Grundstückseigentümer. Hast du nichts erhalten, hilft dir auch ein Privatdetektiv nichts. Das einzige was dann Sinn macht, selbst beim Vermessungsamt nachzufragen, ob du dort als Eigentümer vermerkt bist. Kommt nicht oft vor, aber ab und an gibt es Kommunikationsprobleme zwischen Kataster und Grundbuch.
Wenn du mit dem Istzustand nicht zufrieden bist, kommst du um eine offizielle Grenzherstellung nicht herum. Hat dein Nachbar dann tatsächlich den entscheidenden Grenzstein in einer Nacht und Nebelaktion um 50 cm verrückt, kannst du erst dann entscheiden wie es weitergeht. Übrigens sind noch nicht alle Grenzsteine zwingend nach Koordinaten bestimmt.
dumm und dämlich zahlen,
habe ich mal mit ca. 1500 bis 2000 € überschlagen, ob das jetzt noch soweit aktuell ist, weiß ich nicht.
- Punkt 15.1.3
- 80 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt A und 100 % der Gebühren nach Tabelle 1 Abschnitt C
- 920 € x 80% plus 530 € , bin jetzt nicht soweit eingestiegen, ob evtl noch ein Zeitaufwand hinzu kommt.
in Niedersachsen. Wieviel hast du für deinen privaten Vermessungstechniker bezahlt?
Grenzherstellung dürfen auch in Niedersachsen nur ÖbVI ' s und die per Gesetz beauftragten Behörden ausführen.
Als privater Vermessungstechniker einem Bekannten mal helfen den Grenzstein zu suchen, oder die Lage eines geerbten Grundstückes zu bestimmen, nicht legal aber geduldet. Sich in bestehende Grenzstreitigkeiten einzumischen--> Absolutes NoGo.
Bei Veränderungen im Zuge der Flurbereinigung wirst du als Teilnehmer informiert. Dein Eigentum ist durch Grundgesetz geschützt, jede öffentliche Stelle hat dich über Veränderungen an deinem Grundeigentum schriftlich, persönlich oder durch öffentliche Bekanntmachung, zu informieren. Dass Grenzsteine mal umgepflügt werden , oder bei Straßenarbeiten einen Rand bekommen und vom Polier nach Optik wieder gerichtet werden, ist an der Tagesordnung, hat jedoch alles keinen Einfluss auf die katastermäßig bestimmte Lages deiner Grenzpunkte.
Interessant wäre noch euer § 7 Abs1 NVermG, was ist bei der Gebäudeeinmessung des Nachbarn rausgekommen?
In die dazwischenliegenden Gräben gelegt worden
Gab es hier evtl. eine Bereinigung nach e Wasserrechtsgesetz? Könnten dann aber nur 2 auf einer Linie sein. Das wäre ein Punkt der vielleicht durch Veröffentlichung bekannt gemacht wurde.
habe ich mal mit ca. 1500 bis 2000 € überschlagen, ob das jetzt noch soweit aktuell ist, weiß ich nicht.
Für zwei Punkte. Die Grenzsteine werden nach dem Grundstückswert bemessen.
Gab es hier evtl. eine Bereinigung nach e Wasserrechtsgesetz? Könnten dann aber nur 2 auf einer Linie sein. Das wäre ein Punkt der vielleicht durch Veröffentlichung bekannt gemacht wurde.
Das ist allerdings ein sehr guter Ansatz.
4 Linien-je 2 Grenzsteine versetzt, das käme hin.
Da hinter unserem Grundstück ein Auffangbecken ist, welches ausgebaggert wurde.
Aber auch dies müsste das Katasteramt wissen? Oder nicht?
Sie streiten ja ab, das dort irgendetwas geändert wurde.
Die 920 € beziehen sich bereits auf 3 Steine (2 Steine 720€ plus 200 € für den dritten bis sechsten Stein, für alles über einem Bodenwert von 150 €/qm gibt es keine weitere Steigerung mehr). Aber hierfür könntest du dir auch einfach mal einen Kostenvoranschlag anfordern.
Wann wurde das Auffangbecken gebaut, wer hat es gebaut und hast du hierfür irgendjemand die Inanspruchnahme deines Grundstückes gestattet? Fällt es unter den Deichschutz?
Es könnte theoretisch sein, dass dieses Becken nicht wie geplant gebaut wurde. Wenn hierbei tatsächlich deine Grenzen verändert wurden, ist das dem Katasteramt erst bekannt, sobald der Verursacher einen Messungsantrag stellt.
Um hier vernünftig weiter zu spekulieren, hilft nur das aktuelle Luftbild mit den überlagerten Grundstücksgrenzen. Vielleicht ist dein Vermessungstechniker ja bereit dir dieses zu kopieren.
Aber wenn du dort wohnst, müsste dir doch auffallen, wenn jemand an deinem Grundstück rumbaggert?
nun informiere das Katasteramt dass da jetzige Feldgeschworene höchstwarscheinlich Fehler machen und du und andere Anwohner um Nachbesserung durch andere Feldgeschworene bittest. Ein Anwalt kann da eher wenig erreichen bzw nur das Gleiche was du auch machen kannst sprich beim Katasteramt meldung machen
Feldgeschworene gibt es nur in Bayern.
Feldgeschworene gibt es bei uns nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Feldgeschworene
Feldgeschworene gibt es nicht in jedem Bundesland .. es käme erstmal darauf an wo das Grundstück ist
Was sollte ein Privatdetektiv bewirken?
Du musst dich an die für die Vermessung zustädnige Stelle wenden und eine Neuvermessung beantragen .... am Besten alle die betroffen sind ...
die zuständige Stelle richtet sich danach wo das Grundstück liegt (hast du nicht erwähnt)
Ich müßte also, mein ganzes Grundstück neu vermessen lassen? Sie wissen nicht,was das kostet.
Für jedes Grundstück gibt es auf dem Vermessungsamt einen Verlauf, darin muss stehen, wann etwas geändert wurde. Das solte ein Privatdetekiv vielleicht mal einsehen.
Eine Neuvermessung bringt ja nichts, da die Koordinaten ja alle stimmen.
Zitat:
Für jedes Grundstück gibt es auf dem Vermessungsamt einen Verlauf, darin muss stehen, wann etwas geändert wurde. Das solte ein Privatdetekiv vielleicht mal einsehen.
warum siehst man das als Grundstückeigentümer nicht selbst ein? wenn es sowas gibt?
Ein Privatdetektiv bekommt sowas nicht gezeigt oder soll er sich da "einhacken"
Sicher kannst du einen Privatdedektiv bevollmächtigen, die Katasterunterlagen für dich zu sichten. Ich fürchte nur, dass dem Privatdedektiv der Sachverstand des Vermessungswesens fehlt. Hier sollte man einen Fachmann beauftragen (Vermessungsingenieur - siehe gelbe Seiten).
die Untterlagen kann man aber auch selbst sichten, dazu braucht man keinen Privatdetektiv, der von der Sache sowieso keine Ahnung hat ...
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__919.html
Im Übrigen § 919 BGB
@kabbes69
Ich habe 1500.-Euro bezahlt für 2 Grenzpunkte+280.- Euro ans Katasteramt für neue Einträge. Diese Einträge hatte mir mein Vermessungstechniker nicht gesagt und ich hatte die auch nicht in Auftrag gegeben. Die Unterschrift, die er haben wollte, habe ich ihm verweigert.
Der 2te Grenzpunkt ist einen halben Meter aus der Richtung. Dies kann man ganz einfach mit einem Band messen, ist ja jetzt ein Winkel in der Geraden.
Da der Vermessungstechniker gesagt hat,es stimmt alles, habe ich meine Unterschrift verweigert. Zu meinem Nachbarn hat er gesagt,der 1te Punkt wäre aus der Richtung,der 2te ist mit dem danachliegendem 3ten Punkt in einer Linie.Der 1te+2te punkt ist die Grenze mit meinem Nachbarn zur Linken, der 3te Punkt, der gehören meinem Nachbarn zur Linken +meinem Nachbarn zur Rechten.die haben zwei große Grundstücke und ich ein kleineres dazwischen. Auf dem 3ten Punkt habe ich keinen Zugriff und meine Nachbarn wollen dies auch nicht ändern, ganz im Gegenteil. Der 3te Punkt liegt in der Nähe des Auffangbeckens, also bin ich auch nicht informiert worden, als dies ausgebaggert wurde, da mein Grundstück nicht direkt daran liegt.
Und wie ist es möglich, dies herauszufinden?
Indem man ergebnisoffen alle Fakten und Dokumente zusammenträgt, sich von Fachleuten diese erklären lässt, bei nicht verstehen nachfragt und die Nachfragen der Fachleute beantwortet.
Du verrätst viel über Dich und dein Leben, aber einfache Nachfragen z.B. nach dem Bundesland bleiben offen.
Dein Gram geht jetzt ins vierte Jahr, hier ein Puzzleteil, dort ein wichtiges Detail, hier ein kleiner Hinweis, dort ein großes Problem, doch ein Gesamtbild lässt sich nicht erahnen. Bist Du an einer Lösung interessiert, oder willst Du nur deinen Verschwörungstheorien freien Lauf lassen. Fachlich ist Dir sicher zu helfen, aber aus deinen Kommentaren ist ersichtlich, dass Du die Hilfe nicht annehmen möchtest. Vielleicht ist Dir aber das posten in dieses Forum schon Hilfe genug, dann habe ich schon zu viele Buchstaben investiert.
Falls nicht, bin ich Dir gerne bei der schrittweisen Aufklärung behilflich:
Schritt 1: Welches Bundesland?
Hilfe bei wem?
Katasteramt war ich, Bauamt war ich,Rechtsanwalt war ich, vor Gericht, war ich. Freiberuflicher Vermessungstechniker war ich.
Alle zucken mit der Schulter. Vielleicht noch einen Historiker?
Das Grundstück liegt übrigens in Niedersachsen.
Ich meine, welcher Fachmann käme den da in frage?
Vermessungstechniker ist schon mal der richtige Ansatz. Hast Du einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragt? Wie lautete der Auftrag genau (Grenzherstellung, Grenzanzeige, Grenzvermessung)? Wurde die Grenze vor Ort angezeigt (durch Pflöcke, Farbe, Nägel, o.ä.)? Wurde die Vermessung protokolliert? Gibt es eine Skizze oder einen Plan von den Vermessungsergebnissen, den Du anonymisiert hier zur Verfügung stellen kannst? Was habt ihr 1990 neu ausmessen lassen? Wurde das Grundstück geteilt? Hast Du einen Katasterauszug vorher/nachher? Der Nachbar hat neu gebaut. Mach ein Foto vom Lageplan zum Bauantrag (nur die betreffenden Grundstücke) und stell ihn online oder PN (Namen, Straßennamen, Flurstücks- und Hausnummern schwärzen).
Verstehe ich nicht? Hat er doch nicht ausgemessen.Es war eher so, nachdem er mit dem Kataster Rücksprache gehalten hatte, danach konnte er sich an unser Vorgespräch nicht mehr erinnern.
Genau dies ist ja nicht passiert
Warum nicht, es gibt doch sicher noch andere Ursachen,warum ein Grundstück nicht stimmt. z.B. Neubestimmung der Koordinaten oder eine Flurbereinigung. Oder wie es jetzt bei uns üblich ist,Verdichtung der Bebauung.Damit sollten unbebaute Grundstücke ausgemacht werden.Und da ich in einer Gegend wohne, wo gerade ein Generationswechsel stattfindet,könnte ich mir dies gut vorstellen.
Genau da gibt es aber einen Haken. Es handelt sich nicht um einen Grenzstein, sondern auf meinem Grundstück um 3. Da ich in der Gegend aufgewachsen bin, kann ich sagen, das es beim Nachbarn mindestens noch 2 und beim Übernachbarn auch 1 Grenzstein nicht mehr auf seinem alten Platz steht.Viele Grenzstein sind in die dazwischenliegenden Gräben gelegt worden.
Meine 3 Grenzsteine kann ich ausmessen lassen. Da sie aber mit den Koordinaten stimmen, habe ich da kaum eine Handhabe.
Ausser vielleicht noch, das ganze Grundstück ausmessen lassen, dann würde man feststellen, das sounsoviel Grundstück fehlt, aber bei den Bodenpreisen, würde ich mich, an der Ausmessung,dumm und dämlich zahlen.