wem gehört ein brief? - dem absender oder empfänger?
frage oben sagts ja schon ;-) falls zur hand, bitte mit belegen :-)
danke :-)
8 Antworten
Ich würde behauptet, dass mit dem Einlegen in dem Briefkasten hat der Absender hinreichend deutlich gemacht, dass er den Brief als sein Eigentum aufgeben will, und in dein Eigentum überführen will (es sei denn es steht in den Brief drin, dass er den Inhalt (das Stück Papier, enthaltene Fotos etc.) nur ausleihen will und es bald zurückfordert). Damit wird der Empfänger ab Entpfang zum Eigentümer.Anders sieht´s mit dem Urheberrecht aus, aber darum geht´s ja hier wohl offensichtlich nicht.
Bis zum Zeitpunkt des Einlegens in den Briefkasten gehört er dem Absender -- er ist auch berechtigt, Nachforschungen in Auftrag zu geben.
Das mit den Nachforschungen hat aber nichts mit dem Eigentum zu tun sondern damit, daß der Absender einen Beförderungsauftrag erteilt hat.
Komische Frage! Es steht doch auf dem Brief, wem er gehört; natürlich dem Empfänger, denn der Brief ist ja aus dem Grund an ihn addressiert, damit er erhält, was für ihn bestimmt ist. Wenn der Empfänger nicht auffindbar ist, geht der Brief an den Absender zurück und somit "gehört" er wieder demjenigen, der den Brief ursprünglich verschickt hat.
wie schon gesagt, ab dem einwerfen in den briefkasten gehört der brief dem empfänger.
BGB §929
dem empfänger, da er vom absender ja aufgegeben wurde. letzterer hat aber das urheberrecht - wenn wir es mal ganz heftig betrachten.