Brief ungeöffnet einfach wieder in gelbe Kasten/ Postkasten einwerfen und somit zurücksenden an Absender?
Kann man einen Brief (von Behörden, Bekannten, Verwandten, etc.) auf solche Art zurückschicken oder kommt er dann wieder beim Empfänger an?
4 Antworten
Sollte sich eine Sendung bereits in Ihrem Briefkasten befinden, schreiben Sie einfach groß den Vermerk "Annahme verweigert" auf die Sendung und stecken Sie diese in den nächsten Briefkasten oder bringen Sie diese zur Post. Sollte kein Absender auf dem Brief stehen, ist die Post berechtigt den Brief zu öffnen, um den Absender zu ermitteln. Ansonsten wird die Sendung vernichtet.
Quelle: Focus
musst schon draufschreiben zurück an Absender sonst kommts wieder bei dir an.
bei Behördenpost ist das aber eher nicht sinnvoll..
dann musst du deine adresse durchstreichen . aber gerade wenn es post von einer behörde ist macht das wenig sinn - es kann wichtig sein . post von ungeliebter verwandschaft ist einfacher: adresse durchstreichen, draufschreiben °°unbekannt°° und wieder einschmeißen oder aber einfach zerreissen
Ich habe mal einen Brief zurückgeschickt bekommen: ungeöffnet von Verwandten. Da war die Empfängeradresse einfach durchgestrichen.