Wenn ich einen Brief an eine Behörde absende und keine Briefmarke draufklebe, zahlen die das nachträglich oder kommt der Brief zurück an mich?
Eine Behörde möchte eine Stellungnahme per Briefformular von mir erhalten.
Was ist wenn ich diesen Brief nicht mit 70 Cent freimache?
8 Antworten
Nicht die Behörde ist relevant sondern die Post. Normalerweise wird die Beförderung von nicht frankierten Briefen abgelehnt, du bekommst sie als Absender zurückgeschickt.
Nein, die Verweigerung der Post, deinen unfrankierten Brief zu transportieren ist aktuell noch kostenlos.
Natürlich musst du das bezahlen. Nur derTod ist umsonst.
Blödsinn Nach den AGB der Briefdienste ist der ABSENDER immer haftbar für das Briefporto.
Der Tod ist auch nicht umsonst, der kostet das Leben.
Wen ndas so wäre, würde JEDER, der mehr Hirn hat als eine Tomate, den ABSENDER dort hin schreiben, wo die Adresse des EMPFÄNGERS hinkommt, und dort, wo der Brief tatsächlich hin soll, bei der Absenderangabe rein schreiben.
Folge: Der "Empfänger" verweigert die Annahme, der "Anbsender" bekommt den Brief "zurück". Also der, der den Brief bekommen soll, bekommt ihn auch.
Völlig Kostenlos??? Nicht so wirklich, oder?
Hi,
wenn ein Absender drauf steht, dann bekommst Du den Brief zurück mit entsprechend "gelben Zettelchen" das Porto fehlt und sollst das Porto nachzahlen.
Wenn Du keinen Absender drauf hast, dann bekommt der Empänger den und kann den gegen Zahlung des Portos + Strafporto annehmen. Verweigert er die Annahme, dann wird der Brief bei der Post in einem speziellen Abteil geöffnet und versucht der Absender zu ermitteln. Geht das nicht, landet der Brief in Ablage P und geht es, dann bekommst Du den mit entsprechend "gelben Zettelchen" zurück das Du frankieren sollst.
Gruß
Hallo,
grundsätzlich haftet immer der Absender einer Briefsendung nach den AGB der jeweiligen Postdienstleister für das Beförderungsentgelt.
Wenn also der Empfänger das Nachporto nicht bezahlt (was bei Behörden die Regel ist),geht die Sendung an den Absender zurück und dieser muß das Nachentgelt dann bezahlen oder wird darauf verklagt.
Das Porto wird üblicherweise nur dann vom Empfänger verlangt, wenn auf dem Brief "Antwort" oder "Gebühr bezahlt Empfänger" drauf steht. Ansonsten gilt es als nicht ausreichend frankiert und geht sofort an den Absender zurück. Wenn bei einem Antwort-Brief jedoch der Empfänger das Porto nicht zahlen will, geht er auch der wieder zurück und bei Behörden ist es eigentlich üblich keine Briefe entgegen zu nehmen, für die noch Porto bezahlt werden muss.
Selbstverstandlich muss der Brief nach den postalischen Vorschriften vom Absender frei gemacht werden. Wenn dann durch die spätere Stellungnahme eine Frist versäumt wurde , ist das ein Risiko des Absenders. Das Zustellmanagement ist keine Aufgabe der Behörde, sondern der Brieftransport ist Sache der Post, mit dem der du einen Vertrag eingegangen bist. Die Behörde kann in Ruhe abwarten, bis ein ordentlich frankierter Brief eingeht. Ausnahme ist, wenn die Behörde dir einen Freiumschlag zugesandt hätte.
Muss ich das dann bezahlen?