Wem "gehoert" die Urne?

4 Antworten

Ich hab ja gar keine Ahnung.

Aber da das noch niemand angesprochen hat: Eine Vollmacht bezieht sich wohl kaum auf die sterblichen Überreste des Betreuten.

"und wir das Erbe ja ausgeschlagen haben" - Ein Leichnam oder die Asche sind nicht Bestandteil des Erbes.

Und dann gibt es noch die (gestörte) Totenruhe...

Ja, sie hat das Recht, Euch nicht zu informieren. Je nach Bundesland darf sie die Urne aber nicht zuhause aufbewahren.

Bali27 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 01:26

Danke. In diesem Bundesland, in dem sie jetzt lebt, darf sie das nicht. Soviel habe ich herausgefunden

Ihre Frage bedarf einer umfassenden rechtlichen Bewertung. Hierzu empfehle ich einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen.

Als Deutscher haben Sie die Möglichkeit einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen.

Mein persönliches Empfinden (dies ist keine Beratung) :

Moralisch unterirdisch! Rechtlich grundrechtlich bedenklich.

Viel Glück!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Bali27 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 01:30

Ich tat mir schwer, das so sachlich wie möglich zu schildern - es ist moralisch noch viel unterirdischer als es sich hier so liest.

Da sie u.a. "mit" der Urne ihren "Geburtstag feierte", bezweifle ich dass sie die Urne je bestatten möchte.

oxidator85  27.09.2018, 01:47
@Bali27

Dies sind Fälle mit Auslandsberührung und daher kann hier wirklich nur eine Beratung weiterhelfen. Das eine "Beerdigung" notwendig sein sollte ist ja auch international unterschiedlich. Rein faktisch sollte aber auch die Schweiz die Menschenrechte anerkannt haben.

Wenn der Kontakt so mies war, warum das plötzliche Interesse an seiner Asche?
Lässt die Person, welche die Vollmacht hat, tun und lassen was sie will...

Bali27 
Beitragsersteller
 27.09.2018, 01:37

Die Antwort dazu steht im Text und ich muss hier nicht aufführen, warum wir keinen Kontakt hatten.

Es geht um Pietät, ganz einfach. Vor allem hinsichtlich meiner behinderten Schwester, die davon sehr mitgenommen ist und die bei ihm gelebt hat.