Wem "gehoert" die Urne?
Mein Vater ist im letzten Jahr verstorben. Er und ich hatten seit Jahren keinen Kontakt.
Wir sind zwei Geschwister und haben beide das (verschuldete) Erbe ausgeschlagen. Meine Schwester hat bei ihm gelebt.
Er hatte eine Mitbewohnerin, die sich in seinen letzten Jahren um ihn gekümmert hat und seine gerichtliche Betreuerin war. Meine Schwester ist aufgrund ihrer psychischen Erkrankung da rausgehalten worden.
Seine Mitbewohnerin (nennen wir sie der einfach mal Frau X) hat laut Aussagen meiner Schwester eine sogenannte Generalvollmacht über den Tod hinaus erhalten, welche besagt, dass sich Frau X (natürlich über ein Bestattungsinstitut) um Einäscherung und Verstreuen der Asche in einem Schweizer Bergbach kümmern soll und darf.
Die Urne war auch in der Schweiz.
Dort wurde der Frau X aber aus welchen Gründen auch immer die Urne ausgehändigt, was dort legal sei mit der Auflage, die Urne hier in D zu bestatten.
Jetzt steht die Urne in ihrer Wohnung und sie macht keinerlei Anstalten, die Urne irgendwo beisetzen zu lassen.
Auch wenn ich keinen Kontakt mehr zu meinem Vater hatte, wünsche ich ihm, das er seine "letzte Ruhe" findet und bestattet wird.
Frau X argumentiert, dass sie 5 Jahre Zeit habe, ihn zu bestatten und da sie diese Vollmacht habe und wir das Erbe ja ausgeschlagen haben, uns nicht mal sagen müsse, wann und wo sie gedenke, das zu tun. Und sie würde uns das auch nicht sahen
Ist das wirklich so? Sie könnte ihn bestatten ohne uns zu sagen, wo? Meine Schwester leidet sehr unter der Vorstellung, dass ihr der Ort nicht mitgeteilt werden soll. Und wer prüft eigentlich, was wirklich aus der Urne wird?
4 Antworten
Ich hab ja gar keine Ahnung.
Aber da das noch niemand angesprochen hat: Eine Vollmacht bezieht sich wohl kaum auf die sterblichen Überreste des Betreuten.
"und wir das Erbe ja ausgeschlagen haben" - Ein Leichnam oder die Asche sind nicht Bestandteil des Erbes.
Und dann gibt es noch die (gestörte) Totenruhe...
Ja, sie hat das Recht, Euch nicht zu informieren. Je nach Bundesland darf sie die Urne aber nicht zuhause aufbewahren.
Danke. In diesem Bundesland, in dem sie jetzt lebt, darf sie das nicht. Soviel habe ich herausgefunden
Ihre Frage bedarf einer umfassenden rechtlichen Bewertung. Hierzu empfehle ich einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen.
Als Deutscher haben Sie die Möglichkeit einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen.
Mein persönliches Empfinden (dies ist keine Beratung) :
Moralisch unterirdisch! Rechtlich grundrechtlich bedenklich.
Viel Glück!
Dies sind Fälle mit Auslandsberührung und daher kann hier wirklich nur eine Beratung weiterhelfen. Das eine "Beerdigung" notwendig sein sollte ist ja auch international unterschiedlich. Rein faktisch sollte aber auch die Schweiz die Menschenrechte anerkannt haben.
Wenn der Kontakt so mies war, warum das plötzliche Interesse an seiner Asche?
Lässt die Person, welche die Vollmacht hat, tun und lassen was sie will...
Die Antwort dazu steht im Text und ich muss hier nicht aufführen, warum wir keinen Kontakt hatten.
Es geht um Pietät, ganz einfach. Vor allem hinsichtlich meiner behinderten Schwester, die davon sehr mitgenommen ist und die bei ihm gelebt hat.
Ich tat mir schwer, das so sachlich wie möglich zu schildern - es ist moralisch noch viel unterirdischer als es sich hier so liest.
Da sie u.a. "mit" der Urne ihren "Geburtstag feierte", bezweifle ich dass sie die Urne je bestatten möchte.