Wem gehört die Strasse in einem "Mischgebiet"? Nachbar macht Ärger.
Hallo miteinander,
ich hätte folgende Frage zum Strassennuntzungsrecht:
ich arbeite als Kraftfahrerin und unser fünf-Mann Betrieb mit 4 LKW´s liegt in einem sogenanntem Mischgebiet ( Viele Firmen ein paar Wohnhäuser bzw. beides zusammen). Die Strasse hat nur einen Gehweg,ist breit genug für 2 LKW´s und keinerlei Schilder mit zb.Parken verboten...Privatbesitz...ect. Auf der Strassenseite ohne Gehweg ( Wohnhaus) parken wir hin und wieder unseren Hängerzug das es dort schön gerade ist :o) Der Eigentümer und Bewohner macht uns jedesmal Stress, weil es SEINE Strasse wäre und er keinen freien Blick mehr hätte. Er hat auch schon seine 2 PKW´s so nahe an unseren Hängerzug (vorne und hinten) geparkt so das ein ausparken nicht mehr möglich war und natürlich war Er nicht Zuhause als mal an seiner Haustüre klingelte. Darf er das tun oder ist das schon Nötigung? Oder hat er das Recht auf seiner Seite und wir müssen woanders parken? Bitte nur ernstgemeinte Antworten geben, vielen dank!!
7 Antworten
wenn er euch wieder zuparkt ruft das ordnungsamt. die lassen den abschleppen
also wenn es das geringste mittel ist ... aber ich glaube kaum das ein taxi oder leihlkw billiger ist und genau so schnell zu organisieren ist
die straße gehört der kommune. wenn es ein gewerbegebiet ist könnte ihr euer anliegen dort vortragen und bewirken das man den bereich zum parken frei gibt und entsprechend beschildert. allerdings darf dann jeder (oder jeder lkw wenn es nur darauf beschränkt wird) parken nicht nur welche von eurer firma
wenn ich der chef wäre, ich auf die lkw´s angewiesen bin und verluste drohen .... dann würde ich es machen
Ihr dürft da parken, solange es euch beliebt. Parkt er euer Fahrzeug so zu, dass ihr nicht mehr wegfahren könnt, so ist dass Nötigung im Straßenverkehr und zieht dann bitte die Polzei zu Hilfe. Die Straße ist öffentlich und er hat da keine Eigentumsrechte dran geltend zu machen.
Ein ähniches Problem hatte ich hier in gleicher Sraßensituation, der Bürgermeister kam bei uns ins Haus und verlangte, dass ich mein Auto hier wegfahren sollte, weil auf unserer Seite kein Bürgersteig ist und wo keiner ist darf nicht geparkt werden! Ich war leider nicht zu Hause, aber meine Schwägerin hat ihn dann aber erst mal frisch gemacht.
Hallo Szintilator,
vielen Dank für Deine Antwort.
Er hat kein Recht dazu, und das Zuparken ist bereits Nötigung...
von vorne darf man so nah rah gehen wie es geht. Hinten muß man aber Abstand lassen. Ein Strasse gehört der Gemeinde. Das Abstellen von LKW's und oder Anhänger kann aber besonderen Vorschriften verlangen
Die Straße ist öffentlicher Verkehrsraum ihr könnt dort Parken sofern ihr keine weiteren Verkehrsregeln verletzt. Wenn ddie lieben Nachbarn euer Fahrzeug so einparken das ihr nicht "rauskommt" bittet ihre nett die Polizei um Hilfe, die werden den Halter feststellen und diesen über sein "Falschparken" informieren.
Hallo blub747,
die Idee mit dem Abschleppen lassen hatte mein Chef auch schon aber so etwas schürt nur neuen Ärger und das sollte man,wenn es geht, doch vermeiden. Sonst wird es nie ein Ende geben, oder?? :o)))