Wem gehört die "Decke" meines Balkons.
Hallo,
ich wohne in einem Haus, nur bestehend aus Eigentumswohnungen. Ich bin ebenfalls Eigentümer meiner Wohnung.
Die Wohnungen sind nahezu alle gleich geschnitten. Das bedeutet, dass mein Nachbar über mir ebenso den selben Balkon hat wie ich. Wenn ich jetzt auf meinen Balkon gehe, habe ich natürlich ein Dach über den Kopf. Dazu habe ich zwei Fragen.
An diesem Nachbars Balkon würde ich gerne meine Hängematte dran hängen , wäre das Erlaubt oder müsste ich dafür um seine Erlaubnis fragen?
Und die zweite Frage.... wenn diese Decke dreckig ist, falsche Farbe und Bohrlöcher hat die nicht schön aussehen, darf ich die eigenhändig verschönern? Oder muss das auch der Nachbar machen?
Ich denke ihr versteht was ich sagen/fragen will
vielen dank
4 Antworten
Meistens gibt es Festlegungen seitens der Eigentümergemeinschaft, was die Fassade und die Farbe/Veränderungen angeht. Setz dich mit der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft in Verbindung. Wegen der Hängematte mußt du dich über Tragfähigkeit, Dicke, Materiel etc. der Balkone informieren.
Für alle Veränderungen außerhalb deiner Wohnung brauchst du die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft bzw. des Verwalters. Der Balkon ist außerhalb.
ich glaube die balkone gehören zum gemeinschaftseigentum
musst du in die teilungserklärung gucken, aber entweder ist es gemeinschaftseigentum oder halt sein balkon, dann auch seine "decke" bzw boden ist es ja bei ihm
balkon ist äußeres erscheinungsbild, so wenn du da was änderst, du wahrscheinlich die ganze gemeinschaft um erlaubnis fragen musst
Der Balkon über dir [und die untere Fläche darunter]gehört einwandfrei dem Nachbarn. Und ,ja, du musst in einer Eigentümerversammlung nachfragen,ob du an der Decke etwas befestigen darfst.