Wem gehört das beschadigte Karosseriebestandteil das von der Versicherung bezahlt wurde?
Hallo, Würde gern wissen zu wem das Eigentumsrecht/Sachenrecht eines beschaedigten Karosseriebestandteil gehört. Anders formuliert: Wen der Versicherungsbegutachter beschliest das einige Karoseriebestandteile (z.B Kotflügel, Türe, etc.) mit neuen bestaindteilen umgetauscht werden muss und darauf hin auch von der Versischerung bezahlt wird, wem gehört der Schrott ? Der Versicherung da sie ja bezahlt hat ? Den Versicherten ( Kunden)? Oder der reparatur Werkstatt?
Ich danke ihnen im vorraus für ihre Antworten
7 Antworten
Ich sehe die Sache etwas anders:
Auftraggeber gegenüber der Werkstatt ist der Halter des Fahrzeugs. Somit ist er auch für die Bezahlung der Rechnung verantwortlich. Er hat mit der Werkstatt beim Auftrag zu vereinbaren, was mit den ausgebauten Teilen zu geschehen ist. In der Regel geht die Werkstatt davon aus, wenn nichts vereinbart wurde, das sie die Teile behalten kann bzw entsorgen soll.
Vertragspartner der VR (Versicherung) ist der VN (Versicherungsnehmer). Meistens ist das der Halter. Der VN meldet einen Kaskoschaden an und der VR ersetzt diesen entsprechend den Bedingungen, was versichert ist. Der VR hat das Recht, bei Einbau von Neuteilen einen Abzug "Neu für Alt" in monetärer Form vorzunehmen. Er hat auch das Recht, die Umsatzsteuer einzubehalten, wenn der VN die Reparatur nicht mit Rechnung nachweisen kann.
Bei einem Totalschaden gelten diese Regeln auch, aber abgewandelt. (wird hier nicht nachgefragt)
Also verbleiben / gehören die Altteile der Werkstatt - es sei denn, die Herausgabe wurde bei der Auftragserteilung verlangt. Der VR verzichtet in der Regel auf die Inbesitznahme der von ihm bezahlten Teile. Hat der VR dennoch die Herausgabe der Teile verlangt, dann ist das der Werkstatt bei der Auftragserteilung mitzuteilen. Ist dies nicht geschehen, hat man ein Problem.
Die Austauschteile sind nach dem Bezahlen Eigentum der Versicherung.
Allerdings möchte kaum eine Versicherung sich die Belastung mit der Entsorgung ans Bein binden. In den meisten Fällen wird vermutlich dann die Werkstatt angewiesen die Teile zu entsorgen (könnte ich mir zumindest vorstellen).
Hallo, das Eigentumsrecht geht mit der Bezahlung auf den VR über, nur übt er es meistens nicht aus. Im Zweifel aber würde er es verlangen.
Meinem Verständnis nach gehört das bezahlte Material dem, der es bezahlt hat -> der Versicherung.
Ein PKW, der als Vollkaskoschaden abgeschrieben und bezahlt wird (damit wird die Versicherung Eigentümer des PKW!), kann daher nur von der Versicherung weiterverkauft werden! Ich kann mir aber auch vorstellen, dass die Versicherung an der zusätzlichen Arbeit nicht interessiert ist und der Werkstatt ein Angebot macht.
Wenn du ein Teil austauschen lässt, gehört das Teil dir.
Eigentümer wird die Versicherung , allerdings wird sie auf ihren Anspruch bei Schrott , verzichten !