Bezahlt die Versicherung "Einpark-Schäden"?

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Ja, Schaden am eigenen Fahzeug: Vollkasko.

Aufgrund der Hochstufung im nächsten Jahr und der vereinbarten Selbstbeteiligung stellt sich häufig die Frage, ob sich die Abrechnung über die Versicherung lohnt.

z.B.: Schaden 1.500 EUR

  • Selbstbeteiligung: 500 EUR
  • Mehrbeitrag durch Hochstufung im nächsten Jahr: 500 EUR
  • im übernächsten Jahr: 350 EUR
  • im Jahr danach: 350 EUR
  • usw..

Auf Anfrage bekommt man bei der Versicherungsgesellschaft den sogenannten "kumulierten Mehrbeitrag" genannt. Dieser Wert drückt aus, ab welcher Schadenhöhe es sich lohnt, den Schaden abzurechnen.

user3096  29.05.2013, 10:10
also so könnte es sein, muß es aber nicht !!!

Man kann auch 1 Jahr mit der Vollkasko aussetzen und man steigt dann wieder in die dann gültige SFR Klasse der Haftpflicht ein, und alles ist in Butter......

Bleistein  29.05.2013, 15:23
@user3096

Mag sein, dass man manche Versicherer so noch austricksen kann. Ist aber nur eine Frage der Zeit, wann auch diese Lücke wieder durch noch mehr Bürokratie gestopft ist. Ist ja ne einfache Plausibiltätsabfrage.

Leiden müssen darunter dann wieder alle "normalen" Kunden, die letztlich die Zeche für die schlauen Tricks bezahlen.

user3096  31.05.2013, 03:47
@Bleistein Man muss nicht alles als "austricksen" ansehen.

Oder ist es auch "austricksen“, wenn ein Sohn sein Fahrzeug als Zweitfahrzeug auf seinen Vater anmeldet und später dann den SFR Rabatt übernimmt?

Ist es auch ein "austricksen" für dich persönlich, wenn ein Vater seinen Zweitwagen auf seinen 1 jährigen Sohn anmeldet und dann der Bub mit 18Jahre bereits einen SFR von 18 Jahren hat und dann mit ca. 35% sein Fahrzeug versichern kann?

Du scheinst wohl an vielem was man macht etwas Negatives zu sehen.

Woran liegt das?

Hier ist zudem nicht gefragt was irgendwann, vielleicht einmal in irgendeiner möglichen Zukunft möglich wäre, sondern das was gerade gilt bzw. aktuell ist.

Und glaube mir, was Jahrzehnte lang funktioniert, dies wird nicht von heut auf morgen geändert.

Bleistein  31.05.2013, 10:00
@user3096

Ist es auch ein "austricksen" für dich persönlich, wenn ein Vater seinen Zweitwagen auf seinen 1 jährigen Sohn anmeldet und dann der Bub mit 18Jahre bereits einen SFR von 18 Jahren hat und dann mit ca. 35% sein Fahrzeug versichern kann?

Nein, damit trickst Du Dich nur selber aus. Das Anmelden hat ja nichts mit dem SF-Rabatt zu tun. Wenn ich meinen volljährigen Sohn mit meinem Zwetwagen fahren lasse, spielt auch keine Rolle, wer dafür in den vergangenen achtzehn Jahren Halter und Versicherungsnehmer war.

Die Regeln zur Rabattübertragung und für Zweitwagen ist in den letzten Jahren immer weiter verschärft worden. So ist es heute kaum noch möglich, junge Fahrer zu einer günstigen Prämie zu versichern. Sanktionen für fremde, nicht eingetragene Fahrer werden immer drastischer. Wenn Du Dich trotzdem darauf verlassen willst, dass sich in Zukunft nichts mehr ändert, dann viel Glück.

Die Einstufung der Vollkasko auf den SF-Rabatt ist bisher ein unbürokratisches Angebot, bei einem Fahrzeugwechsel die VK einzuschließen. Wenn man das nutzt, um den eigentlich Sinn der SF-Rabatte zu umgehen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Einstufungskriterien geändert werden.

Meinst Du, die Versicherungsgesellschaften lassen sich gerne austricksen oder haben etwas zu verschenken?

Wenn du die Wand oder den Pfeiler beschädigt hast, zahlt das deine Haftpflichtversicherung. Deinen eigenen Schaden kannst du nur über eine Vollkaskoversicherung reguliweren lassen. (mit der vereinbarten Selbstbeteiligung natürlich)

Wenn du eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hast, wird diese den Schaden an deinem Auto abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlen. Allerdings wirst du dann nächstes Jahr hochgestuft, musst also mehr Beitrag zahlen.

Wenn an der Säule auch ein Schaden sein sollte, ist das ein Fall für die KFZ-Haftpflicht. Da wird man aber auch hochgestuft, wenn die Versicherung zahlt. Allerdings gibt es da keine Selbstbeteiligung.

Hallo

das kommt drauf an...

Vollkasko - alles über der Selbstbeteiligung

Teilkasko - wohl nicht

Haftpflicht - nö

Gruß

Einzelfahrer  28.05.2013, 18:42

Teilkasko - ebenfalls nö