Wem gehört das Auto, wenn es mir geschenkt wurde, jedoch nichts schriftlich festgehalten wurde?
Hallo Leute ich habe eine Frage die sich eventuell etwas dämlich anhört mich aber gerade zur Verzweiflung bringt: Und zwar haben meine Eltern mir letztes Jahr im August ein Auto geschenkt, was jedoch ziemlich billig war, es hat keine 300 Euro gekostet und ist somit auch nicht sonderlich wertvoll, jedoch haben meine Eltern und ich zur Zeit Krach und so wie die Situation ist würde ich ihnen zutrauen, dass sie meinen es wäre ihr Auto ich hab's Ihnen entweder ab zu kaufen oder den Schlüssel auszuhändigen. (Weshalb ich bitte auch keine Ratschläge haben möchte, mit Ihnen zu reden oder Ähnliches, da das bei diesem Thema nicht wichtig ist und natürlich etwas ist was ich schon längst getan habe.) Ich möchte bloß wissen, wer im Grunde nun der Besitzer des Fahrzeuges ist, da sie den gekauft haben und mir geschenkt haben somit gehört es ja mir. Jedoch wurde dies wiederum nie schriftlich, oder Ähnliches, festgehalten. Versichert ist er derzeit noch über den Freund meiner Mutter da dies günstiger war, jedoch werde ich das Auto auf mich um versichern was von den auch gewünscht ist. In dem ich ihn auf mich um Versicherer kann ich somit klar darstellen, dass das mein Auto ist oder? Ich habe auch nicht alle Fahrzeugpapiere sondern nur den Zulassungsschein, den Fahrzeugbrief, haben meine Eltern, jedoch ist auf diesem vermerkt, dass der Besitzer dessen nicht gleich der Besitzer des Autos ist, somit sollte das erst mal kein Problem darstellen. Somit ist also noch mal meine Frage: Wem gehört das Auto und werde ihr oder eher die Probleme bekommen, wenn sie's Versuch mir wegzunehmen?
Vielen Dank schonmal für Antworten.
20 Antworten
Rein rechtlich gesehen ist eine mündliche Schenkung nach BGB verbindlich. Dann bist du der Eigentümer, egal wer die Papiere hat und drin steht.
Recht haben und Recht bekommen sind jedoch 2 unterschiedliche Fragen. Sollten deine Eltern die Schenkung bestreiten, müsstest du diese beweisen. Das könnte z.B. die Zeugenaussage von jemand sein, dem gegenüber die Eltern die Schenkung bestätigt haben.
Der Besitzer bist unzweifelhaft Du. Der Eigentümer eigentlich auch, allerdings müsstest Du das im Zweifelsfall beweisrn. Gibt es Zeugen?
"Alle wissen davon" Wer ist "Alle"?
Wollt ihr euch wirklich um eine Schrottkiste streiten, die nicht mal 300 € wert ist?
Besitzer ist der, der die tatsächliche Verfügungsgewalt hat. Eigentümer ist der, der im Fahrzugbrief steht. Auf diesen sollte auch das Auto angemeldet sein. Wer ist das?
Eigentümer ist derjenige, der den Kauf nachweisen kann; mit Rechnung und Zahlung. Lies dir mal deine Papiere genauer durch
Er hat ja nach dem Besitzer gefragt, denke aber, das er Eigentümer meint. Sofern er im Besitz ist, kann es natürlich sein, dass der Eigentümer ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe hat. Da Nachweise zur Überlassung des Gegenstandes fehlen, bleibt im Ernstfall keine andere Möglichkeit als die Herausgabe.
Wer im Fahrzeugbrief steht ist lediglich der Fahrzeughalter, nicht automatisch der Eigentümer, auch wenn es schwer ist etwas anderes zu beweisen, wenn nichts schriftlich vorliegt.
Eigentümer ist der, der im Fahrzugbrief steht.
Nein.
In der Bundesrepublik Deutschland stellt die Zulassungsbescheinigung Teil II keinen Eigentumsnachweis dar. Im Feld C.4c ist vermerkt: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des
Fahrzeugs ausgewiesen.“
Verfügen tue ausschließlich ich über das Auto aber im Fahrzeugbrief steht der Freund meiner Mutter 😡
Eigentümer des Fahrzeugs ist derjenige, der zuletzt rechtmäßig Eigentum an der Sache erlangt hat. Das kann durchaus auch durch eine Schenkung passieren. Allerdings bist du im Zweifel für diesen Umstand beweispflichtig.
Wer in den Papieren steht oder wer das Fahrzeug versichert hat, ist für die Eigentumsverhältnisse unerheblich
Die Möhre gehört dir zwar, d.h. Du bist der Besitzer, Eigentümer ist jedoch derjenige, der als Halter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen ist.
Um auf Dich umschreiben zu können, brauchst Du alle Papiere, als da sind:
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief)
HU-Bericht
Versicherungsnachweis (EVB)
und Deinen Personalausweis + Geld für die Gebühren auch nicht vergessen.
Eigentümer ist jedoch derjenige, der als Halter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen ist.
Dann wirf mal einen Blick auf die Zulassungsbescheinigung, dort steht ausdrücklich, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer ausgewiesen wird.
Eigentümer ist jedoch derjenige, der als Halter in den Zulassungsbescheinigungen eingetragen ist.
Kompletter Unsinn.
Ok, außer den Brief habe ich alles selbst, sobald ich ihn dann auch unversichert habe.
Dann müsste ich ihn also nur noch ummelden und er gehört mir? Aber passiert das nicht im Grunde, sobald ich den auch unversicherter!?
Nicht während sie es mir geschenkt haben direkt, aber alle wissen ja davon!?