Wem gehört das Auto? Der den Brief hat, oder der das Auto bezahlt hat und den Kaufvertrag hat?

17 Antworten

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Vergiss den Quatsch mit dem Brief. Das bringt dich nicht weiter. Der Brief ist lediglich ein Indiz dafuer, dass dem Inhaber auch das Auto gehoert. Kaufvertrag u.s.w. sagen da viel mehr ueber die tatsaechlichen Eigentumsverhaeltnisse aus.

Hier sieht es auf den ersten Blick danach aus, dass ihr beide gemeinsam Eigentuemer des Autos gewesen seid. Dann hast du dein Teileigentum anscheinend an deine Ex uebertragen (wofuer sonst haettet ihr die Ratenzahlung vereinbaren sollen?). Dies ist aber anscheinend ohne Eigentumsvorbehalt deinerseits geschehen. Deine Ex scheint somit inzwischen alleinige Eigentuemerin zu sein. Dies wuerde nun bedeuten, dass du keinen Anspruch auf die Herausgabe des Autos hast, sehr wohl aber auf die vereinbarten Zahlungen. Diese kannst du nun bei ihr geltend machen, erforderlichenfalls auch gerichtlich. Das Auto gehoert aber ihr, ob bezahlt oder nicht.

Gruss DerCAM

ericMalaga  24.05.2010, 17:40

Inhaber und Eigentümer sind 2 Sachen. Wer den Brief hat ist der Eigentümer. Hast du einen Kredit behält die Bank den Brief, bis er abbezahlt ist und hat somit das Verfügbarkeitsrecht bzw. stellt sicher, dass du das Auto nicht weiterverkaufen kannst.

Manni79 
Beitragsersteller
 24.02.2010, 09:25

hi, das auto will ich ja auch gar nicht. Mir geht es um das Geld was ich noch bekomme....

auf den brief steht eindeutig der hinhaber des briefes ist nicht der besitzer

der besitzer ist der käfer so wie es im kaufvertrag steht

micmaster  24.02.2010, 07:55

loool da fährt aber ein grosser käfer das auto...

Der Besitzer des Briefes ist der amtliche Besitzer des Fahrzeuges! Der alte und entwertete Brief nützt natürlich gar nichts! Das Auto kannst du vergessen. Das Geld kriegst du nur wieder, wenn deine Forderung irgendwie irgendwann anerkannt oder Belegt (schriftlicher Vertrag oder ähnliches) worden ist.

bei verkehrsvergehen geht man davon aus, dass das auto dem gehört, auf den es angemeldet ist. privatrechtlich gehört es dem, der es gekauft und den kaufvertrag, sowie den brief hat. bei dir ist das ein ziemliches durcheinander. rein vom bauchgefühl seit ihr beide eigentümer. hast du das mit der ratenzahlung schriftlich?? dann würde ich sie abmahnen, also einen brief mit der forderung schreiben und evtl. über einen rechtsanwalt einfordern. oder zuerst mit dem vater über den ausstehenden betrag sprechen. wenn nicht, denke ich mal, stehen die chancen schlecht.

ich kann nur immer den standpunkt vertreten, dass anschaffungen in einer beziehung von einem alleine gemacht werden sollen. also jeder kauft ein teil, denn dann gibts keine streitereien, wenn es nicht klappt!

Manni79 
Beitragsersteller
 24.02.2010, 09:15

schriftlich haben wir nichts. ich habe ihr nur zu Anfang die erste Rate bestätigt. @ wolkenkind ist wohl wirklich besser, wenn man solche Sachen alleine kauft. Aber hinterher...... ihr wißt schon.

Drachentoeter  24.02.2010, 08:05

Ich denke bei gemeinschaftlichen Anschaffungen in einer Beziehung sind schon möglich, nur sollte dann klar schriftlich geregelt sein was passiert wenn die Beziehung in die Brüche geht.

da du das Auto während der Beziehung gekauft hast, gehört es sozusagen zum Haushalt und wird bei der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt.

wolkenkind  24.02.2010, 07:53

gilt leider nur bei eheleuten