Welches Sachbeschädigungsdelikt ist es?
Nach 303 StGB, 304 StGB oder 305a StGB?
Einen Stolperstein mit Farbe übermalen.
(Da denke ich mir 303 StGB)
Ein Briefkasten der Deutschen Post wird mit einem „Tag“ mit einer nicht wasserlösliche Farbe „verziert“
(da glaube ich ist es 304 StGB)
bei einem Polizeieinsatzwagen wird die Windschutzscheibe eingeschlagen.
(da denke ich mir 305a StGB)
Was denkt ihr?
1 Antwort
das letzte mit dem Wagen ist, denke ich, 305a 3.
das mit dem Stolperstein - was ist das? Das sind doch eigentlich Gedenktafeln, die ein Kunstprojekt sind und öffentlich sind. Da wäre es eher § 304 (2)
Briefkasten... vom Ding her ist die Post ein Unternehmen, das für die Dienstleistung diese Dinger aufstellt. Nun ist eins beschädigt, angemalt worden, permanent. § 305 a, weil Verweis im 305 a auf § 316 b (1) öffentliche Betriebe mit Erwähnung Postdienstleister. Allerdings wird der Briefkasten ja nicht zerstört, sondern beschädigt, also das Erscheinungsbild des Briefkastens wird verändert. Da wird ja auch in § 304 (2) unterschieden. Daher § 303 (2).