Ist der versuch Drogen zu kaufen strafbar, wenn ich sie danach der Polizei übergebe?

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Erwerb und Besitz von BTM ist verboten (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG), auf die Absicht beim Erwerb kommt es erst mal nicht an.

Und ja, auch der Versuch des Erwerbs ist strafbar (§ 29 Abs. 2 BtMG).

Fazit: Ohne enge Absprache mit der Polizei sind solche Aktionen extrem riskant und im Regelfall auch sinnlos, weil kaum verwertbare Beweise gewonnen werden. Im besten Fall sabotierst du so sogar noch laufende Ermittlungen der Polizei.