Ist der versuch Drogen zu kaufen strafbar, wenn ich sie danach der Polizei übergebe?
Hey, wie oben schon steht würde ich gerne wissen, ob der versuch strafbar ist Drogen zu kaufen, wenn ich vorhabe den Dealer an der Polizei zu verraten. Habe ich nicht vor oder sowas, ist mir aber gerade so als Gedanke durch den Kopf gegangen und Online habe ich noch nichts dazu gefunden.
1 Antwort
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Polizei, Recht, Gesetz
Erwerb und Besitz von BTM ist verboten (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG), auf die Absicht beim Erwerb kommt es erst mal nicht an.
Und ja, auch der Versuch des Erwerbs ist strafbar (§ 29 Abs. 2 BtMG).
Fazit: Ohne enge Absprache mit der Polizei sind solche Aktionen extrem riskant und im Regelfall auch sinnlos, weil kaum verwertbare Beweise gewonnen werden. Im besten Fall sabotierst du so sogar noch laufende Ermittlungen der Polizei.