Zählt es zu einer Beleidigung?
Wenn ich jemanden oder jemand mich als Terrorist bezeichnet, zählt es dann zu einer Beleidigung die strafrechtlich verfolgt werden kann ?
5 Antworten
Eine Beleidigung ist, was die Ehre des Betroffenen verletzt. Sofern die betroffene Person kein Terrorist ist, fällt die Bezeichnung als Terrorist wohl unter diese Definition.
Natürlich, wenn dus beweisen kannst. Beleidigungsklagen sind Privatklagen. Du brauchst dann einen Anwalt. Einfach zur Polizei zu gehen, bringt nix...
Für alle Spitzfindigen: Ich schrieb ja EINFACH ZUR POLIZEI GEHEN BRINGT NIX... Die Polizei wird freundlich die Anzeige aufnehmen...und dann ? "Wegen Geringfügigkeit eingestellt" Das heißt, ohne Hilfe eines Anwalts ist man da recht erfolglos... Ich denke, die Meisten habens auch so verstanden. FACHAUSDRÜCKE VERSPERREN DIE SICHT...
Und Privatklage ist nun auch kein neues Wort.
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatklage
Wenn derjenige kein Terrorist ist und sich in seiner Ehre Angegriffen fühlt, ist das eine Beleidigung. Allerdings musst derjenige selbst Anzeige erstatten.
Unter Beleidungung fällt die Ehrverletzung Missachtung und Nichtachtung.Wobei es dafür keine genaue Definition gibt. Ist mehr Gefühlssache.
Wenn derjenige kein Terrorist ist
Völlig egal, man kann auch dicke Leute als dick beleidigen, vgl. § 192 StGB.
nur hängt dies auch von der Argumentation ab. Wenn ich mich schon von der puren Anwesenheit einer Person terrorisiert fühle, ist er nach meinem Ermessen ein Terrorist. Es stellt sich zudem noch die Frage, in welchem Kontext man diese Äußerung macht.
Für die einen ist es eine Beleidigung, wenn man zu ihnen sagt: Du bist schwul, und andere würden nur rückfragen: Ja... und?
Wie viel kostet denn sowas beim Anwalt ?
Da wirst du den Anwalt fragen müssen. Es gibt zwar für vieles Standartgebühren, aber vieles kann der Anwalt selbst festlegen.
Hier mal was dazu.
http://www.finanztip.de/anwaltskosten/
Das kommt auf die Absicht an...
Als oob man damit tatsächlich jeanden beleidigen will.
Auf die Absicht kommt es da weniger an. Eher darauf ob sich derjenige Beleidigt fühlt.
Eher darauf ob sich derjenige Beleidigt fühlt.
Wenn alles eine Beleidigung wäre, wovon ich mich beleidigt fühle, dann würde es kaum noch frei laufende Menschen geben. Alle hinter Gitter außer mir.
Hätte ich nicht besser sagen können.
Nee, was zählt ist die ABSICHT, da ist schon so richtig.
Da man eine Beleidigung ja selbst anzeigen muss, muss man sich schon beleidigt fühlen. Egal ob jemand einen mit Absicht beleidigen wollte.
Also ist die Absicht völlig egal.
Kommt auf den Eizelfall an. Ich bezeichne meine vorpubertierenden Soehne auch gelegentlich als Terroristen. Eine Beleidigung ist das ganz sicher nicht. Schliesslich bezeichne ich sie nur dann so, wenn sie mal wieder wirklich Terror machen.
Im geschützten Bereich der Familie darf man vieles sagen, was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist... ;)
genau, und darum hatte er geschrieben: Kommt auf den Eizelfall an.
Beleidigungsklagen? Privatklagen? Du solltest Erfinder neuer Namen werden. Nur zur Info: Beleidigung ist eine Straftat und findet auch somit vor dem Strafgericht bzw. Amtsgericht statt.
Man kann einen Anwalt nehmen muss man aber nicht.
Eine Anzeige beim Nachbarn bringt nichts. Zur Polizei schon.