Welches Recht habe ich als Mieter? Loch in der Wand
Seit einem Wasserrohrbruch haben wir eine offenes Loch in der Wand zwieschen Küche und Badezimmer, und das bereits seit einem Monat. Der Vermieter sieht das alles allerdings sehr gelassen. Welches Recht hab ich als Mieter? Muss ich mir das gefallen lassen?
6 Antworten
http://www.mietemindern.de/dossiers/46/
Du könntest ihm SCHRIFTLICH per Einschreiben eine Frist zur Reparatur des Schadens setzen (2 Wochen) und ihn darauf hinweisen, dass Du die Miete minderst, wenn der Schaden in dieser Frist nicht behoben wird.
Der Vermieter müsste dieses Loch natürlich wieder zu machen lassen, vielleicht versuchst du es mal über deine Hausratversicherung, die würden sich das Geld sicher zurück holen, Ansonsten Frist setzen mit der Ankündigung eigene Handwerker zu beauftragen, und dies von der Miete einbehalten. mit Einschreiben.
Eine Wand ist kein Hausrat.
Durch was wurde der Rohrbruch verschuldet? vielleicht denkt der Vermieter, daß das unter "Schönheitsreparaturen" fällt u. du dafür zuständig bist. was steht im Mietvertrag? Frag evtl. mal bei einer Verbraucherzentrale nach, die wissen über einiges Bescheid, ist nicht so teuer wie beim Mieterbund.
Für die Reparatur ist mit Sicherheit NICHT der Mieter zuständig.
Kann es sein das das Mauerwerk erst trockenen muß bevor man das Loch zu macht? Das kann u. U. nämlich länger als 4 Wochen dauern.
Du hast aber das Recht die Miete zu mindern. Dazu laß Dich aber unbedingt fachlich beraten bzw. laß es von einem Fachmann machen.
Dann aber ohne Trocknungsgerät ;)
Wenn die Wand trocken ist dan muss der Vermieter das auch zumachen lassen schreibe ihm mal das er das Loch wieder zumachen so und gib im 14 Tage zeit kommt dan nichts drohe ihm auch schriftlich mit Mietmiederung