Welche Voraussetzungen muss ein Bauleiter haben?

4 Antworten

Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Wir können also nicht wissen, was im § 59 der BauO Deines Bundeslandes steht.

Wenn dort gefordert ist, daß der Bauleiter bauvorlageberechtigt sein muß bzw. die Anforderungen eines Entwurfsverfassers erfüllen muß, wirst Du dem nicht gerecht werden können.

Wenn dort steht, daß Du die erforderliche Sachkenntnis haben mußt, reicht es kaum aus, wenn man "schon mal ein Haus gebaut" hat. Zu den Mindestanforderungen gehört, daß man z.B. eine Statik lesen kann. Das lernt man nicht, wenn man "mal ein Haus baut". Oder weißt Du, was ein Momentengelenk ist, und wie und wo es auszuführen ist? Kannst Du einschätzen, ob die Schubbewehrung richtig verlegt wurde? Solche Dinge muß man aber wissen, wenn man die Handwerker kontrollieren können will. Und diese Sachkenntnis sollte für jedes Gewerk vorliegen. Ansonsten können die Handwerker mit Dir machen, was sie wollen.

Bei meinem letzten Bauvorhaben hat der Deckenhersteller bei der Schubbewehrung z.B. tief und fest geschlafen. Selbst ob das ein durchschnittlicher Bauleiter bemerkt hätte, wage ich zu bezweifeln. Ich hatte nämlich den Vorteil, daß ich auch die Statik gerechnet hatte und Teile der Deckenausführungsplanung vorgenommen hatte. Idealerweise hat man nämlich das, was man kontrollieren will, vorher selbst geplant.

(Leider) sagen die Verordnungen dazu zu wenig aus. Er muss Fachkunde nachweisen können. Das ist ein dehnbarer Begriff. Wenn ich 2 Bücher gelesen habe, dann habe ich auch Fachkunde... Weiterhin sollte (oder muss?) er eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Das scheitert alleine schon daran, dass die Versicherungen nur Architekten, Bauingenieure, Maurermeister und Bautechniker aufnehmen (eine gute Regelung!).

Er sollte die DIN-Normen kennen (zumindest einigermaßen was man so braucht) und die VOB sollte sein Gebetbuch sein. Er braucht Durchsetzungsvermögen und sollte gut mit Menschen umgehen können und zart beseitet sollte er auch nicht sein.

Mit Haftpflichtversicherung kann man sowas ggf. machen - ohne, kannst du Haus und Hof verlieren!


Na da sind sie ja mal mutig ,,,,, und hoffentlich ganz ganz ganz gut versichert. Sie haften ab jetzt so ziemlich für alles, was auf dem Bau schief geht. Sie kennen die VOB, die wichtigsten DIN-Normen, den Stand der Technik und können feststellen und prüfen, dass diese alle eingehalten wurden? dann kann es ja losgehen. Ich hoffe, ihre Tochter baut nicht ein KfW-Gebäude und ihre beauftragten Firmen meinen es nur gut mit ihnen, sonst sehe ich wirklich schwarz. Und noch was, sagt ihnen der Begriff "Bauzeitenplan" oder "Bautagebuch" etwas? Sorry, aber Bauleiter sind in der Regel versierte Architekten oder Ingenieure.

Wenn es gute und seriöse Firmen sind, können sich diese auch gut untereinander über den Ablauf und die Zusammenarbeit verständigen, ohne dass man als Bauleiter jeden einzelnen Termin koordinieren muss. Vorteilhaft ist es dabei, wenn sich die Firmen untereinander schon kennen und schon öfter zusammengearbeitet haben. Kommen alle aus der näheren Umgebung, ist das meist der Fall.

Gut ist es, wenn man sich als Bauleiter mit den Handwerkern nicht "von oben herab" auseinandersetzt, sondern auf Augenhöhe zusammenarbeitet. Und auch die Große hat, einen Ratschlag oder Tipp von einem Handwerksbetrieb anzunehmen oder ihn nach seiner Meinung zu fragen.

Ob und wie weit die Stadt da mit reinreden kann, weiß ich leider nicht genau. Aber ich denke, der Stadt ist eher wichtig, für gewisse Dinge (Pläne, Statik) einen Architekten zu sehen. Aber Architekt ist ja nicht gleichbedeutend mit Bauleitung.