Welche Unterstützungen stehen einem zu fürs Ausziehen wegen häuslicher Gewalt?
Hallo,
mein Freund (17, wird nächsten Monat 18) lebt unter schlimmen Bedingungen zu Hause. Er wird von seinem Vater richtig schlimm misshandelt. Heute morgen hat der Vater ihn z.B. eingesperrt und eine stunde lang mit einer Eisenstange blutig geschlagen. Manchmal weckt der Vater meinen Freund mitten in der Nacht mit Spucke und Schläge, verletzt ihn mit Messer usw.. (es sind noch schlimmere sachen passiert) Und sowas geht stundenlang. Das alles passiert schon seit er klein ist. (Haben auch Beweise). Er darf z.B. auch nicht duschen wann er will, "weil es zu hohe Wasserkosten macht" (Der Vater verdient gut)... Seit heute ist mein Freund abgehauen von zu Hause und ist zurzeit bei einem Bekannten untergebracht.. Wir waren beim Jugendamt aber die meinten, da er nächsten Monat 18 ist kann er ja wohl machen was er will...
Jedoch macht er jetzt sein 2-jähriges Fachabitur und kann sich von 400€ im Monat nicht mit einer Wohnung, Essen usw. verpflegen. Gibt es da nicht irgendwelche Unterstützungen? Ich "kenne" 2 Mädchen über 18 die bekommen eine Wohnung usw vom Jugendamt bezahlt und die haben nicht ansatzweise so viel Gewalt wie mein Freund zu Hause. Wir wohnen in NRW falls das hilft...
6 Antworten
Er soll schleunigst zum Jugendamt gehen. Unter Umständen kann er seinen Vater auch anzeigen. WEnn das stimmt, was du/er erzählst, dann wird er natürlich vom JA untergebracht und erhält auch jede Menge Unterstützung. Das JA kann/muss ihn auch beraten hinsichtlich finanzieller Unterstützung, auch wenn er 18 ist.
Das Sozialamt bezahlt vermutlich eine Unterstützung im Rahmen von Hartz IV. Das Geld wird es sich natürlich vom Vater zurückholen, denn der ist unterhaltspflichtig. Es kann gut sein, dass das Sozialamt dann auch stellvertretend für den Jugendlichen einen Prozess ums GEld mit dem Vater führt.
Sofort zur Polizei und eine Anzeige gegen die Eltern (Vater) machen!
Der Polizei seine Verletzungen zeigen und mitteilen, dass er zu seinem gewalttätigen Vater nicht zurück kann.
Kann er nicht vorübergehenden bei dir wohnen? Dann kann er sich nach einer WG umsehen. Arbeitet er? (Wegen den 400 €)..
Wenn nicht, kann er ja abends noch paar Stunden arbeiten(in Supermärkten werden regalauffüller gesucht) oder z.b bei McDonald's.
Ihm steht auch Kindergeld zu.
So mache ich es im Moment, habe eine ein Zimmer Wohnung und drehe jeden cent um aber es klappt (bin 18, habe allerdings ab august eine Ausbildung und demnach mehr Geld als dein Freund)
Das Jugendamt war die richtige Adresse, wenn er seelisch und körperlich misshandelt wird.
Es war wohl nur der falsche Ansprechpartner.
Oder hat er dort nicht "Ross und Reiter" benannt?
Das Jugendamt macht es sich aber sehr einfach, auch mit 18 kann er dort Hilfen für junge Erwachsene beantragen.
Also schriftlich einen Antrag stellen, schreibt rein, was alles geschehen und das er Unterstützung braucht, auch bei Ablehnung nur schriftliches gelten lassen und dann in Widerspruch gehen