Welche Tätigkeit im Gewerbeschein angeben?

3 Antworten

Gebe ganz einfach den Handel mit Waren aller Art an. Damit hälst Du Dir die Option frei, später auch andere Waren noch verkaufen zu können / dürfen, ohne die Gewerbeanmeldung (kostenpflichtig) ändern zu müssen.

Geochelone  22.07.2017, 20:26

Gebe ganz einfach den Handel mit Waren aller Art an

Kein ordnungsgemäß arbeitendes Gewerbeamt wird solch eine Tätigkeitsbeschriebung bestätigen !

Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht. Und um die richtigen Überwachungsämter einzubinden, muss es wenigstens die Warenobergruppen wissen (z.B. Textilien, Schmuck, Lebensmittel, KFZ etc.)

Lullumatz 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 18:42

Ist es dabei egal ob dort Handel oder Vertrieb stehen? und das umfasst dann auch ebooks, Klamotten etc. automatisch mit?

derhandkuss  22.07.2017, 18:44
@Lullumatz

Ich würde ganz einfach die Formulierung "Handel mit Waren aller Art" wählen. Das ist eigentlich recht eindeutig. Damit beschränkst Du Dich zudem nicht auf bestimmte Warengruppen.

Onlinehandel mit Büchern, Ebooks und Bekleidung.

Gib an: Einzelhandel mit Medienträgern und Textilien !

Ob du die Waren online verkaufst, interessiert das Gewerbeamt nicht.

Lullumatz 
Beitragsersteller
 22.07.2017, 22:49

was bedeutet Medienträger?

Geochelone  23.07.2017, 07:44
@Lullumatz

Medienträger sind Filme, Bücher, Zeitschriften, CD´s, Kassetten, USB-Sticks, SD-Karten usw. Halt alle Formen, Informationen festzuhalten und zu übertragen.

Du kannst das "träger" auch weglassen. Medien ist halt der Oberbegriff von Kommunikationsmitteln, somit auch Dateien wie Hörbücher.