Neuware verkaufen ohne Gewerbe?
Hallo Community,
ich besitze einen großen Haufen an einzelnen Vorhängen, von einer Messeausstellung vor einigen Jahren. Die Vorhänge sind allesamt neu und etikettiert. Selber habe ich keine Verwendung dafür daher möchte ic h sie eventuell verkaufen. Da es sich jedoch um Neuware handelt frage ich mich wie ich sie, z.b. auf Ebay, verkaufen kann da man ja zum Vertrieb bzw. Verkauf von Neuware einen Gewerbeschein benötigt. Diesen habe ich nciht und möchte auch keinen machen für eine einmalige sache. Und ist Ebay überhaupt die richtige Anlaufstelle oder gibt es eventuell einen Abnehmer der mir alle Vorhänge abkaufen würde?
Vielen Dank für Tipps und Ratschläge!
4 Antworten
Ob es sich bei einem Verkäufer um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer handelt, kann in der Regel wie z. B. bei Ebay in deren Empfehlungen erläutert wird, meist nur anhand des konkreten Einzelfalles ermittelt werden. Die Behörden gehen jedoch regelmäßig von zwei Tatbeständen aus, welche erfüllt sein müssen, um eine gewerbliche Tätigkeit nachzuweisen: Da ist zum einen mal die sogenannte Absicht, Gewinne zu erzielen. Hinzu kommt, dass der Verkauf dauerhaft ausgeübt wird, also über einen längeren Zeitraum hinweg. Ob es sich um Neu- oder Gebrauchtware handelt ist unerheblich, da auch sogenannte Secound-Hand-Shops in der Regel ein Gewerbe anmelden müssen. Auch die Menge der verkauften Ware ist erstmals unerheblich, da man auch als Privatmann z. B. beim Einkauf einem Irrtum unterlegen sein kann und mehr bestellt hat als man eigentlich gebraucht hätte. Daraus folgt also, so man als Privatmann eine größere Menge Neuware verkaufen möchte, sich alle möglichen Kostenquittungen wie Portobelege, Benzinrechnungen, Inseratskosten gut aufzubewahren, denn damit kann man einen eventuell erzielten Gewinn neutralisieren. Ferner sollte man sich die Argumente gut überlegen, so man doch als Gewerbe eingestuft wird und dann vor allem gegen jedwede Bescheide mit form- und fristgerechten Einsprüchen entgegnen. Oder man wendet sich an einen Händler am Ort und bietet diesem die Ware zu einem Gelegenheitspreis an. Dann sollte man alle Sorgen los sein. Wenn der Preis stimmt, findet sich immer ein Käufer. Viel Glück.
Wenn du den ganzen Posten mit einem Mal verkaufst, ist das kein Gewerbe. Wenn du die Stücke aber in kleineren Margen oder einzeln verkaufen willst, dann ist das eindeutig ein Gewerne und muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Bestätigung, die du da bekommst, ist der sogenannte Gewerbeschein.
Du könntest um auf der sicheren Seite zu sein, beim Finanzamt anrufen. Und lass dir dann gleich den § nennen, damit du im Netz nachlesen kannst.
Am meisten bekommst du natürlich wenn du selber die Vorhänge verkaufst. du brauchst kein gewerbeschein nur ein Steuernummer damit du die MwSt. an Finanzamt abgeben kannst. ausser Ebay gibt es andere shoppingportale wie Alibaba, ich kenne mich bei Vorhänge nicht aus aber es gibt restposten.at dort kannst du an ein Grosshändler verkaufen der wird dir aber ein bruchteil von warenwert bezahlen.........
Handel ist freie gewerbe und bedarf nur bei spezielle Produkte ein Gewerbeschein (Waffen, Chemie usw.). bitte informiere dich besser ...
Ich weiß ja nicht, was die Österreicher so an Regelungen haben. Aber hier in Deutschland muß man ein Gewerbe anmelden.
freies Gewerbe bedeutet dass man keinen Eignungsnachweis benötigt. Einen Gewerbeschein benötigt man allerdings schon! Einzige Ausnahme sind die neuen Selbständigen die unterliegen keiner Gewerbeordnung und benötigen daher nur eine Finanzamtsmedlung. Sie unterliegen allerdings keiner Gewerbeordnung, da es keine Gewerbefachgruppe gibt! Meistens sind das Trainer oder Ausbilder.
Das ist ja nun völlig falsch ! Händler haben ihr Gewerbe anzumelden (§ 14 GewO).