Darf man als Nicht-Bäcker selbstgebackenes verkaufen?
Hallo liebe Ratgeber,
unser Freundeskreis will zu Weihnachten auf einem kleinen, alternativen innerstädtischen Weihnachtsmarkt selbstgebasteltes / selbstangefertigtes / selbstgebackenes verkaufen.
Unser Angebot soll sich von Weihnachtsbaumanhängern über Marmeladen und selbstgebackene Plätzchen bis hin zu einigen Produkten die wir als Wiederverkäufer veräußern wollen, erstrecken.
Die Betreiber des Weihnachtsmarktes setzen voraus, dass man einen Gewerbeschein hat, zum Vertrieb der betreffenden Produkte berechtigt ist und sich an die gültige Marktordnung hält.
Nun meine Fragen: Dürfen selbstgebackene Plätzchen verkauft werden und welche Kritierien gelten hierfür (Deklaration auf der Packung, Gesundheitszeugnis etc.)?
Was sollte auf dem Gewerbeschein stehen (beim Verkauf selbstangefertigter Produkte, Plätzchen etc. und für den Weiterverkauf von Waren)?
Die Handwerkskammer hat auf telefonische Nachfrage das Vorhaben, selbstgebackenes zu vertreiben, sofort abgeschmettert mit der Begründung, wir wären ja keine Bäcker?! Das sind viele Anbieter z.B. bei Dawanda doch aber auch nicht ... Das Gewerbeamt ist leider auch keine große Hilfe, denn die schreiben einem mehr oder weniger was man will auf den Gewerbeschein ohne große Beratung oder Unterstützung.
Wer weiß mehr und kann uns helfen? Vielen Dank!
5 Antworten
Ruf beim Veterinäramt an, oder beim Gesundheitsamt, die wissen das.
Bäcker mußt Du nicht sein, aber eine zugelassene Küche solltest Du haben (vom Gesundheitsamt abgenommen). Oft drücken die da aber auch ein AUge zu (zB wenn jemand sagt, er hat seine Sachen in der Schulküche gekocht, oder in einer Gaststättenküche, dann ist das auch ok)
Deklaration kommt immer auf das Lebensmittel an - "Marmelade" zB gibts so gut wie gar nicht mehr, Marmelade darf nur heißen, was aus Zitrusfrüchten stammt (Organen, Zitronen), alles andere ist je nach Zubereitung Konfirüre, Gelee, oder Fruchtaufstrich. Allein DIE Verordnung kann einen schon irre machen ... guckst Du da: http://www.gesetze-im-internet.de/konfv_2003/index.html
Echt krank. (Tipp: für Produkte mit Phantasienahmen wie "Holundertraum" oder "Quittenzauber" gilt das DIng nicht, nur "Marmelade" darf nicht draufstehen ;-) )
Für Kekse und Gebäck gibt es sowas sicher auch.
Hier stehen die meisten Regelungen sehr gut zusammengefaßt: http://www.landwirtschaft-mlr.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1042654/index.html
So auf den ersten Blick habe ich bei Dawanda keine Verkäufer irgendwelcher Lebensmittel gefunden.
Denn das wird der Unterschied sein: ihr wollt Lebensmittel verkaufen und da werden natürlich höhere Standards gesetzt als bei Schmuck und sowas.
Hah. Tatsächlich. Na gut :)
Also, das wird schwer -sag ich Dir gleich. Gesundheitsausweis ja,
auf der Verpackung:
Produkt (Name)
MHD
Inhaltsstoffe und Zutaten
Es macht einen Riesen Unterschied, ob die Ware "offen" verkauft wird (frisch abgepackt bei Bedarf) oder die Tüten schon zu sind.
Marmelade usw ist wieder was anderes.
Dann zur Herstellung, also zu hause darfst Du das nicht zubereiten (backen, kochen) es müsste in einer extra Küche sein, eine die vom Gesundheitsamt abgenommen wird ... mag aber sein, dass es für solche "kleinen" Verkäufe Ausnahmen gibt.
100% helfen kann ich Dir nicht, wenn ich sowas machen würde wollen - würd ich beim örtlichen Gesundheitsamt mal nett nachfragen, die wissen sowas
PS: googel dich bisschen durch aber frag unbedingt nach, wenn Du nur eine Kleinigkeit übersiehst zahlst Du mega Strafen! Gerade auf diesen Weihnachtsmärkten wird viel kontrolliert (zu Recht) Verkaufst Du den Kuchen offen, brauchst Du auch einen "Spuckschutz" (heißt wirklich so) die Ware muss vom Kunden getrennt liegen. Kühlmöglichkeiten usw... heißes Wasser
also, nun habe ich zwar keine Ahnung, was der gesetzgeber hierzu sagt, aber ich muss dir ganz ehrlich sagen, dass ich als potentieller Käufer schon Lebensmittel von jemandem kaufen möchte, der dazu die Zulassung hat, also eben in diesem Fall Bäcker ist. Der also weiß, welche Zutaten er verwenden darf, welche nicht, etc. pp.
Ich würde mir für diesen Einzelzweck eine Sondergenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt holen, denn sonst könnte Dich bzw Euch ein besonders penibler Ordnungshüter zur Weissglut bringen.
Wer soll die denn verantworten? Glaubst Du, da sitzt einer, der DAZU das "OK" gibt, und dann stellvertretend in den Bau wandert, wenn die hausgemachte Sahne-Eier-Torte Salmonellen hatte?
Bei Dawanda gibt es unter Kategorie Wohnen + Leben den Bereich Delikatessen mit Senf, Marmelade, Gebäck etc. ;-)