Ab wann ist Handeln gewerblich?
Guten Tag!
Ich hab mir einen num ausverkauften Pullover für 90€ gekauft und würde den nun für 130€ weiterverkaufen.
Ich habe ihn auch mit dem Ziel Profit zu machen gekauft, doch gilt das schon als gewerbliches Handeln und muss ich dafür schon ein Gewerbeschein beantragen?
Sonst hab ich nichts was ich "gewerblich" verkaufe, das mit dem Pulli ist also nur ein Einzelfall und war von mir nur als ein Versuch gedacht.
Ich bedanke mich schon mal im voraus!
Übrigens: es geht mir nicht darum, ob das moralisch in Ordnung ist sondern wirklich auf rechtlicher Grundlage
4 Antworten
Müsste noch nicht gewerblich sein, da es an dem Merkmal der Dauerhaftigkeit fehlt.
Hallo,
Die "Beantragung eines Gewerbescheins" ist für den Handel mit Textilien nie erforderlich. Allenfalls müsste eine Gewerbeanzeige nach der Gewerbeordnung erfolgen.
Dies ist jedoch nur dann erforderlich, wenn ein Gewerbe vorliegt. Dies setzt eine Fortsetzungsabsicht voraus. Ein einmaliges Verkaufen ist hierfür nicht ausreichend.
Sie müssen daher keine Gewerbeanzeige machen.
Der Kauf eines einzelnen Artikels mit der Absicht ihn teurer zu verkaufen und die Umsetzung dieser Absicht erfüllen bereits die Bedingungen des gewerblichen Handelns.
Ob das nachweisbar ist, ist eine andere Frage.
Das Recht kennt drei verschiedene Begriffe der Gewerblichkeit. Nur der strafrechtliche Begriff (z.B. Gewerblicher Betrug) verlangt dabei die Wiederholungsabsicht. Daher ist meine Antwort absolut korrekt.
Nein. Die Frage war, ob eine Gewerbeanzeige erforderlich ist. Also ist sie nach Gewerberecht zu beurteilen. Und da ist auch eine Dauerhaftigkeit erforderlich (Rechtsprechung zu § 6 GewO).
ist kein Gewerbe, da hier die Vorausetzung "auf Dauer" fehlt.
Falsch, weil es keine Wiederholungsabsicht (Dauerhaftigkeit) gibt.