Welche strafe für Ausübung seiner nekrophilie?
Wenn jemand mit einer Leiche sex hat (diese vorher aber nicht ausgegraben hat, eher schon tot gefunden), derjenige dann aber auffliegt. Welche Strafe bekommt er wohl am Gericht?
4 Antworten
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es ist trotz alledem mindestens störung der totenruhe... bis zu 3 jahre haft und sicherlich auch psychatrisches gutachten
Solch ein Individuum wird erst einmal von einem Klapsmüller überprüft, dann entscheidet sich, ob er gerichtlich belangt wird oder aber in die Klapsmühle einfährt. M.E. ist er dort genau richtig aufgehoben.
§ 190 StGB gibt darüber Auskunft.
störung der totenruhe mehr dürfte das leider nicht sein denke ich..