Welche Strafe erwartet jemanden der eine andere Person ohne Einwilligung filmt?
Ich frage nicht für den aktiven Part meinerseits - im Gegenteil wurde ich selbst Opfer eines solchen Eingriffs in meine Privatsphäre und möchte wissen, ob sich der Aufwand mit Polizei etc lohnt.
5 Antworten
Hier kannst du mehr dazu lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild#.28Blo.C3.9Fes.29_Erstellen_von_Bildern
Dazu noch: Strafgesetzbuch; § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
Ich würde sagen, es kommt drauf an was gefilmt wurde. Nacktaufnahmen sind garantiert nicht erlaubt und werden sicherlich bestraft!!
Je nach Motivlage, und die scheint ja eher persönlicher Natur zu sein! wird das ganze wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Das Filmen ist keine Straftat, nur die Veröffentlichung. Hier steht alles:
Genau. Nicht das Filmen ist strafbewehrt, sondern seine ungenehmigte Veröffentlichung.
Es ist nicht generell verboten andere Personen zu filmen.
Lass dir nicht alles aus der Nase ziehen, sondern erzähle gleich, was Sache ist.
Es war ohne Einwilligung und ich speziell wurde mit einer versteckten Kamera gefilmt
Solange du nicht in einer Wohnung oder einem anderen vor Einblick besonders geschützten Raum gefilmt wurdest oder das Filmmaterial veröffentlicht wurde ist daran nichts strafbar.
Es war in meiner Wohnung